Bushido zieht schon wieder vor Gericht!

Bushido

Die Turbulenzen rund um Bushido und sein Label Ersguterjunge nehmen noch immer nicht ab! Der Berliner Rapper hat mit den zahlreichen Seitenhieben aus Düsseldorf, der privaten und geschäftlichen Trennung von seinem ehemaligen Freund Arafat Abou-Chaker und dem Release seines kommenden Soloalbums eigentlich schon genug um die Ohren, muss sich aber weiterhin darum kümmern, dass das Musiklabel schwarze Zahlen schreibt.

Eine der wichtigsten finanziellen Sicherheiten, die ein Rapper, bzw ein Label hat, ist der Back-Katalog. Dies sind alle Releases, die bereits veröffentlicht wurden und nicht mehr groß promotet werden. Selbstverständlich sollen diese Alben und Singles dennoch verkauft, bzw abgespielt werden und Gewinne einbringen. Für besonders erfolgreiche Musiker bedeutet ein großer Back-Katalog auch eine sichere Rente nach der Rap-Karriere.

Sonny Black

Nach mehreren Gold- und Platin-Platten hat ein Rapper wie Bushido ein mehr als solides Fundament an früheren Projekten, die immer noch Geld abwerfen und die laufenden Kosten des Labels decken. Nichtsdestotrotz ist es ärgerlich, wenn äußere Faktoren den Absatz eines Albums einbrechen lassen. So ist es dem Gold-Album „Sonny Black“ widerfahren.

Die CD verkaufte sich Bushidos Angaben nach über 150.000 Mal und hat eigentlich bereits seinen Soll erfüllt. Dadurch, dass „Sonny Black“ jedoch indiziert wurde, kann das Album aus dem Jahr 2014 nicht mehr verkauft und auch nicht mehr gestreamt werden. Alleine durch das fehlende Streaming-Geschäft gehen EGJ dadurch wichtige Einnahmen verloren – gerade bei einem relativ frischen Album, das nach wie vor von den Fans gehört werden würde.

Indizierung

Bereits im Jahr 2016 versuchte Bushido die Indizierung des beliebten Albums wieder rückgängig zu machen und klagte gegen die Entscheidung der BpjM vor dem Verwaltungsgericht Köln. Laut BpjM seinen die Texte „verrohend, verherrlichen einen kriminellen Lebensstil, insbesondere den Drogenhandel, und diskriminieren Frauen und homosexuelle Menschen.

Zudem sei die Gefahr groß, dass sich jugendliche Hörer des 39 jährigen in ihrer eigenen Wortwahl und sogar in ihrem Verhalten an den Texten des Rappers orientieren. Das Gericht ließ sich damals 15 Titel des Albums vorspielen und wies die Klage Bushidos daraufhin zurück. Dasselbe Gericht, welches den Song „Stress ohne Grund“ wieder erlaubt hat, stimmte der BpjM in diesem Fall zu.

(Quelle: Spiegel)

Gerichtsverfahren

Nun berichtet der Focus, dass Bushido erneut den Rechtsweg beschreitet, um sein Album wieder in den Handel, bzw auf die Streaming-Plattformen zu bringen. Dazu geht der umstrittene Rapper eine Instanz höher und klagt vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster.

Der Anwalt des Rappers argumentierte laut Focus folgendermaßen: „Er hält dagegen, er sehe sich in seinen Rechten als Künstler verletzt. Die Toleranzschwelle, was jugendgefährdend sei und was nicht, habe sich längst verschoben, trug sein Anwalt im ersten Prozess vor.“ Seine Song-Texte seien bewusst überzeichnet, sodass jugendliche den Unterschied zwischen Klischee und Realität hierbei durchschauen können.

Bushido spielt zusätzlich dazu in die Karten, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien dem Rapper offenbar keine Möglichkeit eingeräumt hat, sich vor der Indizierung zu erklären. Kommenden Mittwoch findet das Verfahren statt und soll nach Angaben der Richter noch an diesem Tag zu einer Entscheidung führen.

Bushido selbst wird sich wie auch 2016 durch seinen Anwalt vertreten lassen und nicht vor Ort sein. Ob die seit 2015 geltende Indizierung des kontroversen Albums tatsächlich aufgehoben wird?

(Quelle: Focus)

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