Wegen Kollegah und Farid Bang – Bushido feiert Erfolg vor Gericht!

Gerichtsverfahren

Vor einigen Tagen berichtete der Focus, dass Bushido erneut den Rechtsweg beschreitet, um sein seit 2015 indiziertes Album „Sonny Black“ wieder in den Handel, bzw auf die Streaming-Plattformen zu bringen. Dazu ging der umstrittene Rapper nach seiner ersten gescheiterten Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln im Jahr 2016 eine Instanz höher und klagte vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster.

„Sonny Black“ verkaufte sich nach Angaben Bushidos bis kurz vor seiner Indizierung rund 150.000 Mal und ist somit eines der meist verkauften Alben der Berliners. Ein Grund dafür: Es ist das einzige Bushido-Album, auf dem auch Kollegah und Farid Bang vertreten sind. Die drei Rap-Ikonen veröffentlichten mit „Gangstarapkings“ die erste und einzige Single in dieser Konstellation, sowie das einzige gemeinsame Musikvideo.

Erfolg

Nun hat das Oberverwaltungsgericht die Indizierung des Albums gekippt, womit – sollte das Urteil rechtskräftig werden – „Sonny Black“ wieder verkauft und auch gestreamed werden darf. Warum Bushido ein großes Interesse daran hat, dass das Album verfügbar ist, könnt ihr in diesem Artikel darüber nachlesen (Klick).

Wie die BILD nun preis gibt, könnte dabei genau das Feature der beiden Düsseldorfer der ausschlaggebende Grund für das überraschende Urteil sein: „Einer der Gründe: Die am Album beteiligten Skandal-Rapper Kollegah und Farid Bang waren zur Indizierung nicht von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften angehört worden.“

Auch Bushidos Anwalt begründete die Klage mit dieser Argumentation. Demnach sei die Indizierung gar nicht zulässig, da die formellen Voraussetzungen dafür gar nicht gegeben waren. Bevor eine CD indiziert werden darf, muss jeder, der künstlerisch an dem Werk beteiligt ist, angehört werden um sich erklären zu können.

(Quelle: Bild.de)

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