Warum Schwesta Ewas Haftzeit sich bald verdreifachen könnte

Schwesta Ewa

Vor einigen Monaten wurde Schwesta Ewa wegen diverser Straftaten zu einer Haftstrafe von 2,5 Jahren verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig und der Haftantritt könnte ihr praktisch jeden Tag per Post angekündigt werden. 8 Monate der Haft saß die Rapperin bereits in Untersuchungshaft ab, beginnend ab dem Dezember 2016.

Nach Ende der U-Haft sprach die 33 jährige in einem Livestream über ihre Zeit hinter Gittern und schilderte auch ihre Erlebnisse im Gefängnis. Demnach sei es ihrer Aussage nach gang und gäbe gewesen, dass Wärter mit S*x mit weiblichen Insassen hätten. Sie selbst wurde ebenfalls Opfer dieser Zustände:

Wisst ihr, dass Wärter zu mir gekommen sind, um 11 Uhr, 10 Uhr, 12 Uhr nachts, bei mir an der Glocke geklingelt haben und mich b*msen wollten?“ Dem Stern berichtete sie dann noch von einem konkreten Erlebnis: „Ein Wärter wollte mir an die Wäsche, ich habe den abblitzen lassen, dann hat er im Wäschekeller mit einer anderen gef*ckt.

Hier seht ihr das Video

Verleumdung

Leider brachten ihr diese öffentlichen Aussagen eine erneute Anzeige ein. Die JVA Frankfurt sieht die geschilderten Ereignisse nämlich ganz anders und klagt seit einigen Monaten wegen „Verleumdung“ gegen Schwesta Ewa. Bei Noisey erklärt die Rapperin, dass bislang ein Urteil ausgeblieben ist und dass ihre übrige Haftstrafe bei negativem Ausgang nochmal deutlich verlängert werden könnte.

Während es bei bloßer Verleumdung maximal zu einer Haftstrafe von 2 Jahren, meistens jedoch zu einer Geldstrafe kommt, drohen der AoN-Künstlerin ganze 5 Jahre in Haft oben drauf. Grund dafür ist, dass die Verleumdung demnach „öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften“ begangen wurde. (Quelle: § 187 StGB)

Damit könnte sich die Strafe der Rapperin um mehr als das Dreifache verlängern! Wird ihr jedoch Recht gegeben, könnte ihre Gegenklage wegen s*xueller Belästigung zum Erfolg führen und Schadensersatz fällig werden. Wir drücken der Frankfurterin die Daumen!

Hier ist der Gesetzestext

dejure