Gzuz ohrfeigt Schwan – Jetzt steht das Urteil fest!

Gzuz ohrfeigt Schwan

Gzuz steht mit seinen Eskapaden und Ausrastern immer wieder im Fokus der Justiz. Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass der Tierschutz-Verband PETA den Hamburger Rapper angezeigt hat, nachdem dieser einem Schwan eine Backpfeife verpasst hat und dies für seine Instagram Story mit filmte. Dafür stand eine Haftstrafe von 14 Monaten im Raum.

Ergebnis

Nun gibt es ein Ergebnis in dem kontroversen Fall, über den deutschlandweit berichtet wurde. Die Staatsanwältin beauftragte eine Amtstierärztin damit, das Video zu analysieren. Sie erklärte, dass sie keinen Schlag feststellen konnte „da die entsprechende schlagende Handbewegung nicht vollständig aufgenommen und im Bild nicht eindeutig festgehalten” wurde.

Wenn Gzuz die Kamera nur einen Zentimeter niedriger gehalten hätte, könnte er jetzt also im Knast sitzen! Die PETA drückte über ihren Anwalt Dr. Christian Arleth ihr Unverständnis für diese Entscheidung gegenüber der BILD-Zeitung aus:

„Dass die Staatsanwaltschaft allen Ernstes behauptet, eine Berührung könne nicht sicher nachgewiesen werden, obwohl der Rapper sich selbst schadenfroh lachend für seine tierquälerische und blödsinnige Aktion feiert (…), ist eine lebensfremde Erwägung, die die konkreten Umstände des Geschehens ausblendet und den immer wieder aufs Neue mit dem Gesetz in Konflikt kommenden Rapper deckt.”

Damit entgeht Gzuz wieder einmal um haaresbreite dem Knast. Da er noch auf Bewährung ist, hätte er im schlimmsten Fall 14 Monate im Knast landen können. Auch der Auto-Unfall mit seinem Porsche, scheint sich inzwischen geklärt zu haben. (Hier nachlesen)

Gzuz ohrfeigt Schwan – Verfahren eingestellt!

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