Nach Shindy – Arafat hat sich die Rechte an Samra geholt
Rechte an Shindy
Gestern Abend wurde aufgedeckt, dass Arafat Abou Chaker sich am 30.09.2018 die Rechte an der Marke „Shindy“ gesichert haben soll. Auf der offiziellen Seite des deutschen Patent- und Markenamts kann man unter der Registernummer 302018226681 die Marke „Shindy“ einsehen. Unter dem Punkt „Inhaber“ kann man Abou Chaker, Arafat, 12435 Berlin, DE lesen, was die Inhaberschaft vom Clan-Chef bestätigt.
Das bedeutet zwar nicht, dass Shindy seinen Namen nicht mehr benutzen darf oder keine Musik mehr unter diesem Namen herausbringen kann, aber dass er in der Veröffentlichung der Musik eingeschränkt ist. Arafat sicherte sich nämlich die Rechte an den Download- und Streaming-Rechten des Künstlers. Zudem gibt es eine Eintragung für Rauch- und Tabakwaren.
Rechte an Samra
Völlig überraschend kommt zusätzlich dazu zu Tage, dass Arafat sich auch die Rechte an Bushidos Signing Samra geschnappt hat. Der Clan-Chef sicherte sich wie bei Shindy die Rechte an den Musik-Downloads und den Streamingrechten des Berliners, ebenso wie die Rechte an Tabakwaren, Rauch-Utensilien wie Aschenbecher und Feuerzeuge und Shisha-Zubehör.
Unten seht ihr einen Screenshot aus dem Marken-Register. Der oberste Pfeil zeigt welche Marke eingetragen wurde, in diesem Fall die Wortmarke „Samra“. Darunter seht ihr denjenigen, der die Marke eingetragen hat. Ganz unten haben wir die Widerspruchsfrist, die am 25. Februar abläuft, markiert. Wenn diese Eintragungen nicht abgesprochen waren und womöglich sogar böswillig sind, sollten Samra und Bushido diese Frist um jeden Preis wahrnehmen und Widerspruch einlegen.
Hier seht ihr den Eintrag