Loredana möchte Wiedergutmachung bei Petra Z. leisten

Loredana

Rapperin Loredana ist aktuell mega erfolgreich, hat von allen weiblichen Rapperinnen die meisten monatlichen Hörer auf allen Streaming-Plattformen und wird auch diese Woche mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Top 3 der Singlecharts einsteigen. Gleichzeitig ist sie in einen spektakulären Betrugsfall verwickelt, der

Wiedergutmachung

Die 23 jährige hat sich nach ihrer Pressekonferenz in Prishtina von ihren Rechtsanwälten getrennt und wird nun von dem Züricher Anwalt Thomas Fingerhuth rechtlich vertreten. Dieser erklärt in einem neuen Statement, dass man nun alles versuchen werde, damit es gar nicht erst zu einer Anklage gegen die Mutter einer Tochter kommen wird.

Dafür möchte er nun eine Wiedergutmachung leisten und der Geschädigten, die der Öffentlichkeit als Petra Z. bekannt ist, eine entsprechende Summe auszahlen. Ihr vorheriger Anwalt versucht bereits, die Walliserin mit einer Zahlung von 350.000 Franken zu beschwichtigen. Dieses Angebot wurde jedoch abgelehnt, da der Schaden viel größer sei.

Gleichzeitig betont ihr Anwalt gegenüber 20min auch, dass eine Wiedergutmachung nicht bedeute, dass Loredana das ihr vorgeworfene Verbrechen tatsächlich begangen habe. Stattdessen wolle er ihr lediglich die psychische Belastung eines Verfahrens ersparen:

„Ich werde alles unternehmen, damit Loredana strafrechtlich nicht belangt wird, und bin bestrebt, andere Lösungen zu finden. (..) Ein Strafverfahren bedeutet auch immer eine grosse psychische Belastung. Da nimmt man unter Umständen lieber einen gewissen Betrag in die Hand, damit endlich Ruhe einkehrt.“

Hier seht ihr die Meldung

20min.ch