Kolleagh reagiert auf die 250.000 Euro Klage gegen sich

250.000€

Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass ein Online-Unternehmen Kollegah auf Schadenersatz verklagt – und zwar auf die Summe von 250.000 Euro. Der Düsseldorfer Rapper soll bis vor ein paar Jahren noch geschäftlich mit der Firma aus Dresden zu tun gehabt haben. Der Onlinehändler hat einen Lizenzvertrag mit Kollegah abgeschlossen und im Gegenzug dafür dessen Kleidermarke „Deus Maximus“ vertrieben.

Teil des Vertrags soll gewesen sein, dass der Alpha Music-Chef auf seinen Social Media Kanälen für die Seite wirbt, über die seine Klamotten verkauft werden. Vor knapp 2 Jahren stellte er die Werbung dann ein und soll im Januar 2018 für eine andere Seite, die seine Produkte verkauft, geworben haben.

Damit habe Kollegah nach Angaben der Kläger einen Vertragsbruch begangen und der Firma einen Schaden von 250.000€ zugefügt haben, da man die übrige Ware nicht mehr verkaufen konnte. Die vertragliche Kündigungsfrist von 8 Monaten soll der Platinrapper missachtet haben.

Reaktion

Nun berichtet die deutsche Presseagentur von der Reaktion des Rappers. Gemeinsam mit seinen Anwälten soll er erklärt haben, dass die Zusammenarbeit beidseitig beendet wurde und man keine Kündigungsfrist vereinbart habe. Die Webseite Watson schreibt dazu:

„Kollegah und seine Anwälte bestreiten dies. Die Zusammenarbeit sei einvernehmlich beendet worden. Eine entsprechende Kündigungsfrist sei nicht vereinbart worden. Außerdem sei Kollegah selbst gar nicht Vertragspartner, sondern eines seiner Unternehmen.“

Diesen Mittwoch soll der Rechtsstreit vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt werden. Das Gericht bestätigte im Vorfeld bereits, dass einige vertragliche Vereinbarungen tatsächlich nur mündlich getroffen worden sind: „Nach Angaben des Gerichts sind einige der Vereinbarungen mündlich getroffen worden.“ Entscheidend ist hierbei, ob und welche Kündigungsfrist vertraglich festgehalten wurde.

(Quelle: Watson)

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