Wegen Tochter – Schwesta Ewa erhält Haftaufschub

Urteil

Nachdem vergangenes Jahr feststand, dass die Rapperin Schwesta Ewa für mehrere Jahre in den Knast muss, da sie wegen mehrfacher Körperverletzung und Steuerhinterziehung auf 2 Jahre und 6 Monate verurteilt wurde, war der Schock groß in der deutschen Rap-Szene.

Noch größer war die Überraschung jedoch, als die Rapperin bekannt gegeben hat, dass sie schwanger ist und 2019 ihr Kind auf die Welt bringen würde. Der Zeitpunkt könnte aufgrund ihrer Haftstrafe nicht unpassender gewesen sein. Aufgrund dieses Umstands kämpfte sie monatelang dafür, zusammen mit ihrem Kind in einem Mutter-Kind-Gefängnis inhaftiert zu werden.

Dies sind spezielle Einrichtungen, die explizit für Fälle wie den von Ewa gedacht sind. Ihre Tochter würde gerade in ihrem jungen Alter verhältnismäßig normal aufwachsen und müsste so nicht von ihrer Mutter getrennt werden. Da die Plätze deutschlandweit nur sehr begrenzt sind, war eine Inhaftierung darin jedoch kaum möglich.

Haftaufschub

Der Rapperin wurde jedoch ein Mutter-Kind-Gefängnis untersagt, da sie offenbar nicht für einen offenen Vollzug geeignet sei, da sie „von der Persönlichkeitsstruktur her höchst manipulierbar und gewaltbereit“ sei.

Nun gab die BILD bekannt, dass Schwesta Ewa eine Zusage vom  Staatsanwalt zu einem Haftaufschub bekommen habe. Jedoch wisse man nicht, wie lange dieser Aufschub gewährt werden würde, sagt die Rapperin gegenüber der BILD.

Währenddessen möchte die frische Mutter jedoch nicht tatenlos sein und sucht daher nach einer Einrichtung, in der sich um sie und ihre Tochter gekümmert wird. Ohne den Haftaufschub hätte die AON-Rapperin in den nächsten 10 Tagen ihre Haft antreten müssen.

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