Entscheidung gefällt – Bushidos Album bleibt weiterhin verboten

Index

Während aktuelle Rapalben von der Öffentlichkeit und den zuständigen Kontroll-Apparaten meistens ohne weiteres akzeptiert werden, war dies noch vor einem Jahrzehnt nicht der Standard. Viele Rapper hatten damit zu kämpfen, dass ihre Alben auf dem Index landen, sollten die Texte zu hart werden.

Das letzte bekannte Album, welches indiziert wurde, ist der dritte Ableger der „Jung Brutal Gutaussehend“ (JBG) Reihe von Farid Bang und Kollegah. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien erklärte auf ihrer Webseite, dass das Album auf den Index aufgenommen wird:

„Die Rechtsfolgen der Indizierung treten mit Veröffentlichung der Listenaufnahme im Bundesanzeiger AT vom 28.09.2018 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten gegenüber Kinder und Jugendlichen umfangreiche Vertriebs- und Werbeverbote.“

Bushido

Ein weiterer Rapper, der in der Vergangenheit immer wieder mit der Indizierung seiner Werke zu kämpfen hatte ist der Berliner Bushido. Besonders in der aktuellen Zeit, in der Streaming den größten Teil des Umsatzes eines Albums ausmacht, ist eine Indizierung ein harter finanzieller Schlag ins Gesicht.

Im Jahr 2014 veröffentlichte Bushido sein Solo-Album „Sonny Black“, welches kurze Zeit nach der Veröffentlichung auch schon auf dem Index landete. Diese Entscheidung ließ der Berliner jedoch nochmal überprüfen und kündigte bereits vor Kurzem an, dass diesen Mittwoch die endgültige Entscheidung fallen werde.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat nun erneut entschieden, dass das Album „Sonny Black“ weiterhin auf dem Index bleiben solle, was eine herbe Niederlage für den berliner Rapper darstellt.

Dass das Album für ihn durchaus großen Wert hat zeigte der Rapper unter anderem dadurch, dass er persönlich bei der heutigen Verhandlung anwesend war. Via Instagram gab der Rapper anschließend bekannt, dass das Album zum Bedauern vieler Fans weiterhin indiziert bleibt.

Hier seht ihr sein Statement:

Bushido via Instagram
Bushido via Instagram