Ahmad Patron Miri zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Ahmad Patron Miri

Mitte des Monats wurde bekannt, dass der Staat wegen mehrere Vergehen gegen Ahmad Miri, bekannt als der „Patron von Berlin“, durchgegriffen hat. Der Berliner, der durch seine Kontakte zu diversen deutschen Rappern in der Rapszene bekannt geworden ist, wird als hochrangiges Mitglied des berüchtigten Miri-Clans eingestuft.

Der 38-Jährige sah sich einer ganzen Reihe an Anschuldigungen entgegen gesetzt. Darunter vor allem der Vorwurf der zweifachen Körperverletzung, sowie des Verstoßes gegen Meldeauflagen. Der Berliner Geschäftsmann erhielt wegen einer vorherigen Verurteilung strenge Auflagen, um einer Haft zu entgehen. Er sollte sich beispielsweise zweimal die Woche bei der Polizei melden.

Weil er diesen Auflagen jedoch nur sporadisch nachgekommen sei und ein weiteres Körperverletzungsdelikt dazugekommen ist, entschied ein Richter, dass seine Haftaussetzung aufgehoben werden soll. Das Ziel der Behörden war es, den vermeintlichen Clan-Chef für mehrere Jahre hinter Gitter zu kriegen, ohne Chance auf Bewährung.

Verurteilung

Zwischenzeitlich hieß es, dass die aktuelle Anzeige gegen Ahmad Miri zurückgezogen wurde, da sich seine Familie und die Familie des Opfers privat geeint hätten. Doch nun soll Miri, der laut Bericht der BILD 38 Jahre alt ist, alles gestanden haben und verurteilt worden sein.

Wie die Zeitung schreibt, bekannte er sich wegen Körperverletzung in zwei Fällen, unerlaubten Waffenbesitzes und Sachbeschädigung schuldig. Dafür muss er nun die nächsten 2 Jahre und 3 Monate hinter Gittern verbringen. Kein schönes Urteil für Ahmad Miri, der durchaus einige Fans in der Rap-Szene hat.

Direkt muss er jedoch nicht in den Knast. Wie weiter geschrieben wird, besteht keine Fluchtgefahr, weshalb er bis zum Haftantritt erst einmal frei ist: „Das Gericht durfte der Musikmanager aber durch die Tür verlassen, musste nicht durch die Katakomben in eine Zelle. Weil keine Fluchtgefahr besteht, ist Miri bis zu seiner Einfuhr in den Knast auf freiem Fuß.“

(Quelle: BILD)

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