Nach Verhaftung – Behörden wollen 6-stelligen Betrag von Gzuz

Gzuz

Vor einigen Stunden berichtete die BILD-Zeitung über eine Festnahme des Hamburger Rappers Gzuz. Eigentlich sollte der 31-Jährige heute Morgen vor Gericht erscheinen und sich für einige schwerwiegende Vorwürfe verteidigen. So heißt es zum einen, dass bei einer Hausdurchsuchung vor knapp 2 Jahren kleinere bis mittlere Mengen Gras und Crystal Meth, sowie „etliche Polenböller“ gefunden wurden.

Aufgrund dieser Funde müsse sich Gzuz vor Gericht wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffen- und Sprengstoffgesetz verantworten. Außerdem ging es wohl um ein Video aus der Silvesternacht 2018/2019, in dem er mit einer Waffe in die Luft feuerte.

Dabei besteht für Gzuz ein absolutes Verbot für das Führen einer Waffe, dies wurde ihn durch seine Bewährungsauflagen untersagt. Sollte er diesen zuwiderhandeln, könnte seine Bewährungsstrafe widerrufen werden und er müsste die Restzeit im Gefängnis verbringen.

Kaution

Vor einigen Stunden haben die Kollegen von Hiphop.de noch einmal genau nachgefragt und bei der Polizei in Hamburg angerufen. Dort wurde ihnen erklärt, dass Gzuz – anders als die BILD schrieb – nicht etwa festgenommen, sondern verhaftet wurde. Der Unterschied dabei ist, dass für eine Verhaftung ein richterlicher Beschluss vorliegen muss. Eine Festnahme würde auch ohne einen Richter funktionieren.

Zusätzlich dazu gibt es nun die ersten Informationen zur Höhe seiner Kaution. Die BILD erweiterte ihren Bericht um die Information, dass Gzuz einer U-Haft entgehen könnte, wenn er 100.000 Euro als Kaution hinterlegt. Außerdem müsse er sich bis zur nächsten Gerichtsverhandlung 3 Mal die Woche melden:

„Nach Angaben von Gerichtssprecher Kai Wantzen wurde der Haftbefehl am Nachmittag außer Vollzug gesetzt. Voraussetzung sei jedoch, dass der Rapper als Kaution 100 000 Euro hinterlege und sich dann dreimal pro Woche bei der Polizei melde. Bis das Geld eingegangen sei, bleibe Gzuz in Untersuchungshaft, sagte Wantzen.“

(Quellen: BILD/Hiphop.de)

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