Neuigkeiten im Prozess gegen Shindy – Das Urteil ist gefallen!

Shindy

Am Anfang dieses Monats hatte der deutsche Rapper Shindy eine sehr schlechte Neuigkeit für seine Fans – Er steckte in Problemen… In sehr großen. In seiner Instagram-Story kündigte er an, dass schon seit einiger Zeit ein Strafbefehl in der Höhe von 175.000 Euro gegen den Rapper aussteht – Der Vorwurf lautet: Kennzeichenmissbrauch in seinem Musikvideo „Affalterbach“.

In dem genannten Musikvideo ist zu sehen, wie Shindy mit einem Mercedes Cabrio durch die Stadt fährt. Dieser Cabrio hat jedoch ein fiktives Kennzeichen „DAD DY1“ und wie es scheinte, hatten weder er noch das Produktions-Team eine erforderliche Genehmigung für das Kennzeichen geholt. Aufgrunddessen wurde ihm vorgeworfen, mit einem falschen Kennzeichen gefahren zu sein.

Die 175.000 Euro Strafe wurde nach seinem Einkommen gerichtet: Das Das Amtsgericht Stuttgart schätzte sein monatliches Nettoeinkommen nämlich auf 150.000 Euro und ordneten deswegen eine Strafe von 35 Tagessätzen á 5000 Euro an. Shindy legte jedoch Berufung gegen die ungeheure Summe ein und zog vor Gericht.

Verfahren eingestellt

Jetzt gibt es gute Neuigkeiten für den Rapper. Denn wie es scheint, hat der Vorsitzende das Verfahren gegen den Rapper eingestellt – Seine „neue Strafe“ ist es, 10.000 Euro an eine Stiftung zu spenden. Der Grund dafür sind Aussagen mehrerer Mitarbeiter der Video-Produktion, die beim Dreh von „Affalterbach“ mitgewirkt haben.

Es wird erklärt, dass Shindy im März 2019 in der Stuttgarter Innenstadt im Maybach S650 Cabrio mit dem fiktiven Kennzeichen „DAD DY 1“ geblitzt worden ist, was gesetzlich nicht erlaubt ist. Was jedoch auf dem ersten Blick nicht so offensichtlich ist, ist der Fakt dass Shindy zu der Zeit auf keiner regulären Straße unterwegs war.

Das Musikvideo ist im sogenannten „Rolling Block“ mit seinem Team inklusive Aufnahme-Fahrzeugen entstanden –  Das hat nun heute dazu geführt, dass der Richter das Verfahren gegen ihn eingestellt hat – Von 175.000 Euro zu einer 10.000 Euro „Spende“-Strafe.

Hier das Musikvideo zu „Affalterbach“: