18 Monate Haft und 500.000€-Strafe – jetzt spricht Gzuz

Urteil

Die Gerichtsverhandlung rund um Gzuz war einer der spektakulärsten Rapper-Prozess des letzten Jahres. Mehrere Monate sorgte der 187-Interpret immer wieder für Aufsehen mit seinen Auftritten vor Gericht. An einem Verhandlungstag wurde Gzuz vom Richter wegen seiner Bemerkungen und Sticheleien gegen Prozessteilnehmer sogar vor die Tür geschickt.

Dass der Hamburger mit Christopher Posch einen prominenten Anwalt engagierte, half ihm dabei ebenfalls nicht. Obwohl der Staatsanwalt lediglich eine Strafe von 14 Monaten Haft forderte, verschärfte der Richter das Urteil sogar. Stattdessen verurteilte er Gzuz zu 18 Monaten Haft und zusätzlich dazu einer Geldstrafe von einer halben Million Euro.

Gzuz

Nun hat der mit Platin ausgezeichnete Musiker eines seiner seltenen Interviews gegeben und dabei erstmals Stellung zum Urteil bezogen. Im Gespräch bei KissFM erklärte der 32-Jährige, dass er die Strafe des Richters als überzogen empfindet. Gerade wegen der niedrigeren Forderung des Staatsanwalts. Als Opfer der Justiz will er sich selbst aber trotzdem nicht darstellt. Er steht zu seinen Fehlern und gibt zu verstehen, dass er mit einer Haftstrafe Leben könnte.

Wann der Prozess vor dem Landgericht fortgesetzt wird, weiß er bisher selbst nicht. Seine Fans können ihm also nur fest die Daumen drücken, dass er mit einer geringeren Strafe davonkommt.

Sein Statement zum Gerichtsprozess

„Ja, es steht auf jeden Fall im Raum. Es steht im Raum. Aber es ist schon ein bisschen happig wenn der Staatsanwalt da 14 Monate fordert und der Richter dir 18 Monate und ne halbe Million gibt. Das ist dann schon – ja, so ein bisschen auffällig. Und wenn man sich dann auch die Taten anguckt. Das ist natürlich ein schwebendes Verfahren, aber wenn man sich das alles anguckt, ist es schon ein bisschen happig.

Deswegen geht man da in Berufung und hat die Chance, sich vor einem anderen Gericht vielleicht zu erklären sag ich mal. Und dann versuchen da was Besseres rauszuholen für mich. Aber erstmal steht das im Raum, dass ich in Haft muss. [Ich hab aber ne] Rechtsstrafe offen, also vielleicht kommt man da nicht drum rum. Aber dann ist das so. Wär ich jetzt sauber durchs Leben gegangen, dann ist das keine – ich bin jetzt kein Justizopfer oder so. Man muss schon sagen, dass ich da auch Scheiße gebaut habe. (…)

Wie gesagt, wenn der Staatsanwalt 14 Monate fordert und der Richter dir 18 Monate und ne halbe Million gibt, dann denk ich mir, dann brauchst du den Staatsanwalt gar nicht. Dann kannst du ja beides in einem sein. (…) Ich wurde vorm Amtsgericht verurteilt und in nächster Instanz ist das Landgericht. Und beim Landgericht wird dann eine andere Strafkammer für mich zuständig sein.“

Hier seht ihr das Interview

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