„5kg Crystal & 20kg Weed“ – Französischer Geheimdienst überführt KMN-Mitglied

KMN-Gang

Immer wieder steht die KMN-Gang in den Schlagzeilen. Viel zu oft allerdings nicht wegen ihrer Musik. sondern wegen der Geschehnisse abseits ihrer Songs. Allen voran werden die Rapper aus Dresden regelmäßig mit Verbrechen wie Drogenhandel und Körperverletzung in Verbindung gebracht und von einigen Medien sogar als krimineller Clan dargestellt.

Im Februar diesen Jahres fand eine großangelegte Razzia in Dresden statt. Dabei wurden 4 Personen auf dem Umfeld der Crew festgenommen: „Bei der Großrazzia vor sechs Tagen in Dresden und Leipzig (1300 Beamte, „Operation Rosa“) wurden auch vier Clanmitglieder der bekannt-berüchtigten KMN Gang verhaftet! Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Drogenhandel, u.a. mit Crystal, im Kilobereich vor!“

Fakt ist, dass die KMN-Gang eine Rap-Crew ist und aus den 5 Musikern Azet, Nash, Zuna, Miami Yacine und Albi besteht. Dazu kommen eine Handvoll Personen aus dem Umfeld der Crew. Von den Behörden werden sie ebenfalls zur KMN-Gang gezählt, auch wenn sie mit der Musik nichts zutun haben.

„5kg Crystal & 20kg Weed“

Besonders oft im Fokus der Ermittlungen steht Ammar R., der Bruder von Rapper Nash. Wegen ihm war der KMN-Rapper ebenfalls lange Zeit in rechtliche Probleme verwickelt. Damals wurde ihm Beihilfe zu den Geschäften seines Bruders vorgeworfen. In einem neuen Fall geht es erneut um den Bruder von Nash.

Ein französischer Geheimdienst hat nun nämlich private Encro-Chats geknackt, in denen Ammar und Mustafa K., ein weiterer KMN-Kumpel, Deals gemacht haben. Demnach hat Ammar seinem Partner insgesamt 5 Kilo Crystal und 20 Kilo Cannabis beschafft: „Die Drogen soll K. laut Anklage von Ammar R. erhalten haben. Insgesamt geht es um fünf Kilo Crystal und 20 Kilo Marihuana.“

Dafür muss sich Mustafa aka. „Musti“ in 7 Fällen von Drogenhandel verantworten. Allerdings gibt es noch eine Chance darauf, dass die Beweise des französischen Geheimdienstes unzulässig sind. Der Anwalt des Angeklagten meldet Zweifel an den Methoden an: „Wir wissen nicht, wie die Ermittler an die Daten gekommen sind und ob dies nach deutschem Recht zulässig war.“

(Quelle: BILD)

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