17.500 Euro – Gericht hat im Fall Silla gegen J-Luv entschieden

Silla vs. J-Luv

Es ist zu einer Einigung im Gerichtsstreit zwischen Silla und Sänger Julian Williams, ehemals J-Luv, gekommen. 2017 arbeitete er beim Silla-Album „Blockchef“ an 5 Songs mit, 3 davon als Gesangs-Feature. Dafür wollte er eine Vergütung von 17.500 Euro haben. Silla konnte die Forderung erfolgreich anfechten und die Zahlung an J-Luv erheblich senken. Für ihn ist der erzielte Vergleich entsprechend ein Erfolg. Der Sänger wiederum erhält trotzdem noch eine Gage für seine Arbeit. Unter anderem wirkte er am erfolgreichsten Song des Albums mit.

Silla erzielt Vergleich mit Julian Williams:

„Es gab ja dieses eine Gerichtsverfahren: Julian Williams versus Silla. Es ging da um 17.500 Euro, was er haben wollte für seine Mitarbeit fürs Album „Blockchef“. Und wir waren vor Gericht, etliche Zeugen waren vor Ort. Und dann sagt der Richter: Ok, dann einigen wir uns doch auf 13.000 Euro. Ich so, nein auf gar keinen Fall. Haben wir es nochmal angefochten.

Und dann kam letzten Endes der Beschluss vom Richter, der mir den.. also sozusagen den Arsch gerettet hat. In dem Sinne, dass ich nicht die ganze Summe zahlen muss. Der Richter meinte: Ihr könnt euch nicht einigen, dann muss ein Sachverständigungs-Gutachten her.

5 Songs, ein Gutachten kostet 2.500. Das heißt, 12.500 Euro muss erstmal eingezahlt werden, von der Gegenseite natürlich in dem Fall, Julian Williams. Um zu überprüfen ob das auch wirklich so regelgerecht ist mit der Gage und so weiter. So und diesen Betrag hat die Gegenseite nicht eingezahlt. Das heißt unsere Chancen für einen Vergleich standen recht gut, die haben wir auch ergriffen.

Haben uns dann geeinigt, bzw. bisschen die Pistole auf die Brust gesetzt der Gegenseite und haben gesagt, dass wir die Hälfte bereit sind zu zahlen. Und das ist letzten Endes dabei rausgekommen. 8.800 Euro muss ich jetzt an J-Luv zahlen. Peace Out an dieser Stelle an den Dude J-Luv. Auch wenn es jetzt so blöd gelaufen ist, musikalisch auf jeden Fall Top-Sänger.

Schade, dass es jetzt so gekommen ist, wir haben damals ihm sogar mehr angeboten als diese 8.800, die er jetzt kriegt. Was da nach Abzug der Anwaltskosten noch übrig bleibt, ist eh die große Frage, naja. Auf jeden Fall danke an die Kanzlei Bezzenberger, ihr habt mich sehr gut unterstützt wie immer. Und ja man, weiter geht’s jetzt im Programm. ‚Du‘ out now.“

Hier seht ihr die Ansage

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