Gzuz erhält letzte Chance um sich vor 1,5 Jahren Haft und 500k-Strafe zu retten

Gzuz

Im September 2020 fand einer echter Paukenschlag für die Rapszene und insbesondere die 187 Strassenbande statt. Nach monatelanger Verhandlung, bei der Gzuz gleich mehrfach mit verbalen Attacken gegen Journalisten und den Staatsanwalt negativ aufgefallen war, wurden ihm seine Eskapaden zum Verhängnis. Der Richter hat Gzuz vor dem Hamburger Amtsgericht für schuldig befunden und ihm eine Mega-Strafe aufgebrummt.

510.000 Euro Strafe muss der Musiker blechen, was in etwa den Einnahmen eines ganzen Jahres entspricht. Zusätzlich dazu kommt eine Haftstrafe von 18 Monaten, die sogar noch über der ursprünglichen Forderung der Staatsanwaltschaft liegt. Richter Krieten machte deutlich, dass er Gzuz hinter Gittern sehen möchte: „Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast?“, erklärte er in dem hitzigen Verfahren.

Der Rap-Superstar und sein Star-Anwalt Christoper Posch haben das drakonische Urteil vor der nächsthöheren Instanz angefochten. Seitdem wusste man selbst im 187-Lager nicht, was danach mit Gzuz passieren würde. Ob er in den Knast muss oder doch noch davonkommt, ist seit über einem Jahr vollkommen ungewiss.

Berufungsverfahren

Jetzt ist für den Rap-Star die letzte Chance gekommen, um sich vor dem Gefängnis zu retten. Für den Fall der Fälle hat er vor wenigen Tagen schon dafür gesorgt, dass seine Fans und seine Familie versorgt sind. Am 13. Januar 2022 erschien sein neues Album „Grosse Freiheit“. Sollte er tatsächlich in den Knast müssen, würden seine Frau und seine Kinder mit den Einnahmen über die Runden kommen.

Trotzdem will der Familienvater nicht hinter Gittern landen. Dafür wird der Prozess nun vor dem Landgericht Hamburg erneut aufgerollt. Bis zum 14. Februar soll dort eine Entscheidung gefällt werden. Und die Chancen stehen nicht unbedingt schlecht, dass er zumindest eine abgeschwächte Strafe erhält. Selbst die BILD schreibt, dass 1,5 Jahre Knast für die Anklagepunkte unverhältnismäßig hoch seien.

Sein Verhalten vor Gericht haben demnach dazu geführt, dass der Richter die Strafe höher angesetzt hat: „Im Suff soll er versucht haben, ein Beatmungsgerät aus einem Krankenwagen zu klauen. Er soll einen weiblichen Fan geschlagen haben. Und Drogen besessen haben. Dafür gibt es eigentlich keine 18 Monate Gefängnis.“

(Quelle: BILD)

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