Kamerateam verprügelt – Fler muss Schadenersatz an 7 Versicherungen zahlen

Fler

Ein Streit mit einem Kamerateam von RTL verfolgt Fler seit knapp zwei Jahren. Als ein Team aus RTL-Reportern dem Rapper am Ku’Damm zur Rede stellen wollten, eskalierte die Situation. Ein Handgemenge zwischen Fler und dem Kamerateam entstand. Bis heute wird gestritten, was wirklich passiert ist. Beide Seiten schilderten ihre Sicht der Dinge.

Die Sicht des Kamerateams:

„Der 37-jährige Rapper Fler hat am Montag (2. März 2020) am Berliner Ku’Damm unser RTL-Team angegriffen und dabei einen Kameramann verletzt. Zuvor sprach unsere Reporterin ihn auf einen Streit zwischen ihm und einer Frauenrechtlerin an. Nach wenigen Worten und ohne Vorwarnung schlug Fler zu und trat gegen das Equipment.

Erst attackierte Fler ohne Vorwarnung die Ausrüstung des RTL-Teams, dann schlug der Rapper zu. Die Folge: Der Kameramann musste mit einer Platzwunde am Auge ins Krankenhaus. Unsere Reporterin flüchtete in den Eingang eines Hauses und verschloss die Tür. Der Rapper versuchte, die Tür zu öffnen und bedrohte und beschimpfte die RTL-Mitarbeiterin. Als die Polizei eintraf, war Fler schon weg.“ (Quelle: RTL.de)

Die Sicht von Fler:

„Bevor es zwischen mir und den 2 Männern überhaupt zu einem Streit kam, wurde die Reporterin mehrmals von mir gebeten mich und besonders meine Freundin nicht zu filmen…von Persönlichkeitsrechten scheint @rtl.tv nicht viel zu halten! Als ich die Kamera runter geschlagen habe, griffen mich beide an…Der 1. Vogel musste nur ins Krankenhaus wegen nem Cut, der 2 konnte noch cool mit den Polizisten 3 Stunden da rumhängen.“

19.000 Euro Schadenersatz

Die Schlägerei brachte Fler ein Sammelverfahren wegen Beleidigung, versuchter Nötigung, Sachbeschädigung und weiterer kleiner Vergehen ein. 4 Jahre wollte die Staatsanwaltschaft ihn dafür hinter Gittern bringen. Dazu wird es nicht kommen. Wie das Landgericht Potsdam jetzt beschlossen hat, wird der Rapper jetzt jedoch wegen der zerstörten Kamera blechen müssen.

Sieben verschiedene Versicherungen bezahlten den Schaden und wollen jetzt 19.000 Euro von Fler haben. Weil weder er, noch sein Anwalt vor Gericht erschienen sind, wurde ein „Versäumnisurteil“ ausgesprochen. Heißt, das Gericht hat ihn ohne seine Anwesenheit verurteilt. Gerichtssprecherin Sabine Dießelhorst erklärte, was Fler jetzt tun kann um die Strafe anzufechten:

Ergibt die Prüfung, der Einspruch ist unzulässig, so kann der Einspruch ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss als unzulässig verworfen werden. Ist der Einspruch zulässig, bestimmt das Gericht einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache.“

(Quelle: BZ Berlin)

Hier seht ihr die Meldung

BZ-Berlin.de

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