Fler vermutet schmutzigen Deal – Bushido entgeht 10-jähriger Haftstrafe

Bushido

Bis vor kurzem sah es noch so aus, als würde das Verfahren gegen Arafat Abou-Chaker eine negative Wendung für Bushido bereithalten. Im Zuge des Verfahrens wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Potsdam den Rapper angeklagt hat. Wegen Brandstiftung drohten dem 43-Jährigen bis zu 10 Jahre Haft.

„Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat Anis Ferchichi (…) wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung nach § 306 Strafgesetzbuch angeklagt. Sie wirft ihm vor, im Dezember 2013 zwei Komplizen beauftragt zu haben, im Dachstuhl seines Hauses in Kleinmachnow Feuer zu legen.

(…) So konnte er beim Umbau der historischen Villa die Bestimmungen des Denkmalschutzes umgehen und von der Versicherung Schadensersatz bekommen. Sollte der 43-jährige Familienvater verurteilt werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Anis Ferchichi ist bereits einschlägig vorbestraft.“ (Quelle: Stern)

Verfahren eingestellt

Aber dazu wird es wohl nicht kommen. Wie jetzt bekannt geworden ist, wurde das Verfahren gegen Bushido nämlich eingestellt. Neben dem Verkauf seines Anwesens in Kleinmachnow dürfte dies die größte Hürde vor seiner Auswanderung nach Dubai sein. Wie verschiedene Medien übereinstimmen berichten, muss Bushido jetzt keine Strafe mehr befürchten:

„Bis zu zehn Jahre Haft hätten den „Mephisto“-Interpreten erwartet, wenn er verurteilt worden wäre – doch die Staatsanwaltschaft Potsdam hat jetzt anders entschieden. (…)  Im Zuge dessen wurde nun auch bekannt, dass das Verfahren wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung an dem Anwesen gegen Bushido am 7. Juni überraschend eingestellt wurde.“ (Quelle: Watson)

Fler

Nach Bekanntwerden der Neuigkeiten hat sich auch Fler zu Wort gemeldet. Der Maskulin-CEO wittert hinter der Meldung einen schmutzigen Deal zwischen Bushido und der Staatsanwaltschaft. Seiner Ansicht nach soll es eine Absprache hinter den Kulissen gegeben haben, wodurch Bushido sich für eine vermeintliche Tat nicht mehr verantworten muss. Damit ist der Weg frei für den Berliner Rapper, ins Ausland zu ziehen. Würde er in Deutschland noch ein offenes Gerichtsverfahren haben, würde aufgrund seiner Auswanderung Fluchtgefahr bestehen. Das ist jetzt vom Tisch.

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