Bushido-Anwesen versteigert – Ermittlungen gegen Abou-Chakers eingeleitet
(© Marco Verch / CC 2.0)
Anwesen von Bushido
Jahrelangen warteten Bushido und seine Familie darauf, ihr Anwesen in Kleinmachnow endlich loszuwerden. Vor rund 10 Jahren planten die Ferchichis eigentlich, dort auf einem gemeinsamen Grundstück mit Arafat Abou-Chaker und dessen Familie zu leben. Was seitdem passiert ist, hat jeder mitbekommen.
Am 15. Juni war es soweit. Das Grundstück mit einem Verkehrswert von 14,8 Millionen Euro, ist für 7,4 Millionen Euro unter den Hammer gegangen. Der Erlös wird zu 50% an Bushido und Arafat aufgeteilt. Bedeutet, dass Bushido am Ende 3,7 Millionen Euro erhält. Allerdings lief der Verkaufs nicht so, wie man zuvor hätte erwarten können.
Denn zur Überraschung aller, erhielt ein 21-Jährige das Grundstück mitsamt Villen darauf. Ahmed Abou-Chaker, der Sohn von Arafat Abou-Chaker, ist der Käufer. Etwa 1,4 Millionen Euro mussten noch an Ort und Stelle als Sicherheit beim Gericht hinterlegt werden. Beispielsweise in Form eines Bundesbank gedeckten Schecks.
Geldwäsche-Verdacht
Jetzt hat die Versteigerung an den 21-Jährigen Abou-Chaker-Sohn die Staatsanwaltschaft Nordrhein-Westfalen auf den Plan gerufen. Wie die BILD berichtet, ist man dort über die Medien auf das Thema aufmerksam geworden. Wie Oberstaatsanwalt Jan Oelbermann erklärt, will man der Frage auf den Grund gehen, wie der Sohn von Arafat Abou-Chaker an das Geld für die Immobilie gekommen ist.
Gegen ihn wurde nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche eingeleitet. Auch in Brandenburg läuft gerade ein Vorprüfungsverfahren, das sich wohl mit ähnlichen Fragen auseinandersetzen soll. Ziel der Ermittlungen ist es, festzustellen, ob es sich um illegales Geld handelt:
„Vor dem Hintergrund der Presseberichterstattung über die Versteigerung eines Villenkomplexes in Kleinmachnow hat die Staatsanwaltschaft Bochum ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen eine Person aus Oer-Erkenschwick eingeleitet. Es wird geprüft, ob für den Erwerb der Immobilie Geldmittel eingesetzt worden sind, die aus rechtswidrigen Taten herrühren.“
(Quelle: BILD)
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