Aussage bei Bushido-Arafat-Prozess – Shindy droht Gefängnisstrafe

Bushido-Arafat-Prozess

Monatelang versuchte das Gericht, Shindy in den Zeugenstand zu bekommen. Als ehemaliges Signing von Ersguterjunge sollte er schon mehrfach als Zeuge beim Prozess zwischen Bushido und Arafat Abou-Chaker aussagen. Aber dieses Vorhaben gestaltete sich – wie schon bei anderen Zeugen – relativ schwierig. Immer wieder kam etwas dazwischen.

Shindy

Jetzt hat es endlich geklappt. An Prozesstag Nummer 74 saß Shindy zum ersten Mal als Zeuge vor dem Richter. Allzu schlau ist das Gericht durch die Anwesenheit des Rap-Superstars allerdings nicht geworden. Denn Shindy ist offensichtlich nicht zum Gericht gekommen, um dort auszupacken. Stattdessen schwieg er die gesamte Befragung hindurch.

Insgesamt rund 20 Fragen wurden ihm vom Richter gestellt. Auf jeden einzelne von ihnen antwortete er mit dem Wort: „Fünfundfünfzig“ Damit bezieht er sich auf Paragraph 55 der Strafprozessordnung, dem Auskunftsverweigerungsrechts. Wenn man sich mit einer Aussage selbst belasten würde, kann man die Antwort auf eine Frage dadurch ablehnen.

Ordnungsgeld & Haftstrafe

Aus Sicht des Gerichts hat Shindy den Paragraph 55 jedoch überstrapaziert. Wenn er sich mit einer Antwort nämlich nicht selbst belasten würde, muss er auf die gestellte Frage antworten. Aus Sicht der Gerichts hat der 33-Jährige während der Befragung aber zu häufig Gebrauch von dem Paragraphen gemacht. Dafür wurde er zu 1000 Euro Ordnungsgeld verdonnert. Außerdem drohen ihm bis zu 6 Monate Beugehaft:

„Die Richter gingen aber davon aus, dass der Rapper durchaus die Fragen beantworten könnte – ohne sich selbst zu belasten. Daher wurde gegen Shindy 1000 Euro Ordnungsgeld verhängt – den Höchstsatz in solchen Fällen. Dem Musiker drohen darüber hinaus sogar sechs Monate Beugehaft, wenn er sich weiterhin weigert, die Fragen zu beantworten.“

Steuerhinterziehung

Auch der Grund für die Verschwiegenheit von Shindy soll bekannt sein. Aktuell laufen nämlich Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen Shindy. Dem Rapper auf Bietigheim wird vorgeworfen, in Absprache mit Bushido und Arafat Einnahmen aus Live-Shows und CD-Verkäufen an der Steuer vorbei in die Schweiz gebracht zu haben.

(Quelle: BILD)

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