Kuriose Bushido-Aussage: „Ich habe mich des Öfteren mit Arafat geküsst“

Marco Verch / CC 2.0)

Bushido-Arafat-Prozess

Vor genau zwei Jahren startete der Prozess zwischen Bushido und Arafat Abou-Chaker. Dass ein derartig monumentales Verfahren daraus entsteht, hätte damals vermutlich niemand gedacht. Gestern ging der Gerichtsprozess in den 78. Verhandlungstag. Wie beim letzten Mal geht es wieder um die Tonaufnahme vom 18. Januar 2018.

Geheime Tonaufnahme

Schon beim letzten Mal erklärte Bushido die Tonaufnahme für getürkt. Seiner Ansicht nach würden mehrere Stellen der Aufnahme darauf hindeuten, dass die Datei bearbeitet worden ist. Beim letzten Prozesstag meinte er beispielsweise, einen Schnitt herausgehört zu haben:

„Ich bestreite, dass diese Audio-Datei in Gänze widerspiegelt, was am 18. Januar 2018 passierte. Das fängt schon bei Sekunde 33 an. Die Sekretärin taucht auf, die war gar nicht da an dem Tag. Und bei Minute 37 und 11 Sekunden vermute ich technische Manipulation: eine deutliche Stelle mit verschiedenem Hintergrund-Rauschen, harte Kante, ein Schnitt – ich bin mir hundertprozentig sicher!“

Jetzt untermauert er diese Behauptung noch einmal mit konkreten Beispielen. Der Rapper zählte etwa 30 Stellen auf, an denen die Aufnahme aus seiner Sicht vor allem inhaltlich keinen Sinn ergibt. So würden einige Stellen des Gesprächsverlaufs ohne Sinn enden und Personen zu hören sein, die am 18. Januar gar nicht da waren:

„Da wurden Gesprächsinhalte von mehreren, unterschiedlichen Treffen technisch zusammengefügt. Wir trafen uns 6-9 Mal im Büro. Aber der 18. Januar 2018 war ein sehr finales Treffen, dort ging es wirklich zur Sache. (…) Vieles fehlt komplett. Auch der Stuhlwurf, den hätte man hören müssen. Veysel Kilic war da, der Streit mit ihm endet einfach so, ohne Sinn. Absoluter Kokolores, da fehlt ein immenser Teil. Es gibt viele Stellen mit verdächtigem Rascheln, da kann man am besten eine neue Tonspur einfügen.“

Männerkuss

In den kommenden Wochen soll die Echtheit der Tonaufnahme noch einmal geprüft werden. Bis dahin steht es Aussage gegen Aussage. Am Rande seiner Aussage machte Bushido allerdings noch eine andere Bemerkung, die durchaus kurios ist. Der Richter fragt den 43-Jährigen, ob er und Arafat sich auf der Aufnahme zur Begrüßung geküsst hätten.

Bushido bestätigt das und wählt eine leicht komische Formulierung. Ob es am 18. Januar einen Begrüßungskuss gab, weiß er heute nicht mehr: „Ich habe mich des Öfteren mit Arafat geküsst. Also im südländischen Sinne. Ob es auch an diesem Tag einen Schmatzer gab, kann ich weder bestätigen noch ausschließen.“

(Quelle: BILD)

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