Internationaler Haftbefehl – Kolja Goldstein muss untertauchen

Kolja Goldstein

Die kriminelle Vergangenheit von Kolja Goldstein scheint ihn eingeholt zu haben! Wie die meisten wissen dürften, war der Rapper bis vor ein paar Jahren eng in der organisierten Kriminalität verstrickt. Nach allem was wir wissen, scheint Kolja den Import von Drogen in die Niederlande organisiert haben.

Bis heute pflegt er Kontakte in die Unterwelt. Dennoch hat er offiziell dem Leben als Krimineller abgeschworen. Mit seiner Musik verdient der 31-Jährige inzwischen mehr als genug um sich und seine Familie nicht nur abzusichern, sondern auch ein Leben in Luxus zu ermöglichen. Trotzdem scheinen nun Konsequenzen für seine Taten aus der Vergangenheit zu folgen…

Internationaler Haftbefehl

Vor wenigen Minuten teilte Kolja Goldstein nämlich mit, dass aktuell ein internationaler Haftbefehl läuft. Seine geplante Releaseparty in Deutschland muss er dementsprechend absagen: „Public Service Announcement: Aufgrund einer internationalen Haftbefehls gegen meine Person, wird am 21. April 2023 keine Releaseparty stattfinden.“

Als Beleg für den internationalen Haftbefehl fügte er einen Brief bei, der neben der Nationalen Polizei auch vom DSI, einer niederländischen Spezialeinheit, ausgestellt wurde. Im Brief ist zu lesen, dass man offenbar schon am 8. April die Wohnung von Kolja gestürmt hat. Unten ist zu lesen, dass dabei die Eingangstür beschädigt wurde.

Bedeutung für Kolja Goldstein

Der internationale Haftbefehl bedeutet für Kolja, dass die niederländischen Behörden ihn nicht im Land gefunden haben und jetzt länderübergreifend nach ihm fahnden. Ein Land, das ein Auslieferungsabkommen mit den Niederlanden hat, würde ihn demnach festnehmen und ihn die Niederlande überführen. Dazu zählen auch Gibraltar, Deutschland und Marokko, wo sich Kolja eigenen Angaben nach am häufigsten aufhält. Für die gesamte Eurozone gilt dasselbe. Wenn er der Festnahme entgehen will, muss er also in ein anderes Land flüchten. Andernfalls kann er sich schlicht stellen und in einem Verfahren auf eine milde Strafe oder einen Freispruch hoffen.

Verstoß gegen das Waffengesetz

Sieht man sich den Brief genauer an, erfährt man außerdem noch mehr über die Hintergründe des Einsatzes. Demnach habe Kolja Goldstein gegen das niederländische Waffengesetz verstoßen: „Festnahme aufgrund von § 26 Abs. 1 des Waffen- und Munitionsgesetzes in Verbindung mit § 55 Abs. 1 des Waffen- und Munitionsgesetzes.“

Hier seht ihr den Brief

Schreibe einen Kommentar