Internationaler Haftbefehl – Diese Strafen drohen Kolja Goldstein jetzt

Kolja Goldstein

Vor wenigen Stunden haben wir über den internationalen Haftbefehl gegen Kolja Goldstein berichtet. Darin haben wir die Razzia in der Wohnung von Kolja geschildert und sind auf die kurzfristigen Auswirkungen auf seine Rapkarriere eingegangen. Alle Details dazu könnt ihr hier nachlesen.

Die beiden Optionen, die Kolja an dieser Stelle bleiben, sind: Er muss entweder untertauchen – oder die Strafe hinnehmen. Würde er untertauchen wollen, würden nur sehr wenig Länder der Welt infrage kommen. Die meisten anderen haben ein offizielles Auslieferungsabkommen mit den Niederlanden, einschließlich ganz Europa. Will Kolja der Festnahme entgehen, müsste er sich nach Südamerika oder Südostasien absetzen.

Freiheits- oder Geldstrafe

Aber was passiert, wenn Kolja Goldstein nicht flüchtet und sich innerhalb des Rechtssystems verteidigen will? Dies erscheint nach allem was wir bis jetzt wissen als wahrscheinlichere und klügere Option. Wie wir bereits geschrieben haben, werden dem Rapper Verstöße gegen das Waffengesetz nach Paragraph 26 Abs 1. vorgeworfen.

Verstoß gegen Paragraph 26

Wirft man einen Blick ein das niederländische Gesetz, steht dort unter §26 Abs. 1: „Der Abschnitt „Waffen“ des Gesetzes ist in vier Kategorien unterteilt: Kategorie I (hauptsächlich Messer) Kategorie II (hauptsächlich automatische Feuerwaffen und Sprengstoffe) Kategorie III (hauptsächlich andere Feuerwaffen und Wurfmesser)“

Für Kolja relevant sind vor allem die Kategorien 2 und 3. Bedeutet, dass man bei dem Rapper „Feuerwaffen und Sprengstoffe“ und/oder „andere Feuerwaffen und Wurfmesser“ gefunden hat. Außerdem wird er nur für den Besitz,  bzw. die Aufbewahrung der Waffen angeklagt. Würde man ihm nachweisen können, dass er Schüsse damit abgegeben hat, wäre die Strafe deutlich schlimmer.

Strafe laut Paragraph 55

Konkret bedeutet das für Kolja Goldstein, das die Höchststrafe bei 9 Monaten Haft oder einer Geldstrafe von maximal 22.500€ liegt. Beides wäre vermutlich kein Grund dafür, sich nach Lateinamerika abzusetzen. Wir können also davon ausgehen, dass Kolja sich stellt und mit einem guten Anwalt versucht, die Strafe zu drücken.

„Wer den Artikeln 9 Absatz 1, 13 Absatz 1, 20a Absatz 2, soweit es sich um einen Schalldämpfer handelt, 22 Absatz 1, 26 Absatz 1 oder 31 Absatz 1 zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu neun Monaten oder mit Geldstrafe der vierten Kategorie bestraft.“

Die Kategorien für Geldstrafen in der Niederlande

Rijksoverheid

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