ApoRed äußert sich zu den ihm vorgeworfenen Delikten gegen Minderjährige
ApoRed
So gut wie jeder dürfte mitbekommen haben, dass aktuell sehr schwerwiegende Vorwürfe gegen ApoRed im Raum stehen. Der Youtuber MiiMii hat ein Video veröffentlicht, in dem er das Schicksal von drei minderjährigen Mädchen im Alter von 15, 16 und 17 Jahren schildert. Sie sollen von ApoRed missbraucht worden sein.
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe kam das Internet fast geschlossen gegen ApoRed zusammen und erklärte den Tiktoker und Streamer zur Persona non Grata. Und auch die Polizei hat die Ermittlungen gegen ApoRed wegen S*xualdelikten nun offiziell eröffnet.
„Es reicht nicht“
Jetzt ist ApoRed zum ersten Mal seit Bekanntwerden der Vorwürfe online gekommen und hat ein Statement abgegeben. In dem Statement, das geschlagene 45 Minuten dauert, schildert er die zugrundeliegenden Situationen aus seiner Sicht und bringt auch die Theorie ins Spiel, dass die beteiligten Personen sich untereinander gegen ihn verschworen hätten.
Er beruft sich außerdem auf den Umstand, dass zunächst die Unschuldsvermutung gilt, was Fakt ist und dass die Gegenseite den Beweis erbringen muss, dass er tatsächlich etwas getan hat. Erst wenn dies vor Gericht bewiesen ist, kann man ihn für schuldig befinden.
Damit hat ApoRed eindeutig Recht. Im deutschen Justizsystem muss nicht der Angeklagte einen Beweis für seine Unschuld erbringen, auch wenn das möglich ist, sondern der Kläger den Beweis für dessen Schuld vorlegen. Der 32-Jährige argumentiert, dass die Vorwürfe von MiiMii stammen, der eine Agenda gegen ihn habe und den er nicht als kredibel erachtet.
Auszug aus dem Statement
„Viele Leute denken, dass man auf Social Media sagen und machen kann, was man will. (…) Ich sag einfach nur, dass hier erstmal die Unschuldsvermutung gilt. Man hat nur eine Seite gehört. Von einer Person, die dafür bekannt ist, nur negative Sachen [über mich zu sagen], auf schlimmste Art und Weise mir zu schaden. Das hat alles keine super Kredibilität. Sowas kann man nicht als Fakt darstellen, es reicht nicht. (…) Und das reicht auch juristisch absolut nicht.“
Das ganze Statement von ApoRed
