Bushido hat erneut gegen Abou-Chaker vor Gericht gewonnen
Bushido
In letzter Zeit läuft es in jeglicher Hinsicht ziemlich gut für Bushido. Seine rechtlichen Streitigkeiten mit Arafat Abou-Chaker und dessen Brüdern neigen sich allmählich dem Ende zu. Und gerade die letzten Entscheidungen gingen vor Gericht fast ausschließlich zum Vorteil des 47-Jährigen aus.
Erst im Januar dieses Jahres erhielt der Ex-Rapper eine Summe von 1,78 Millionen Euro an sittenwidrigen Managerhonoraren von Arafat zurückgezahlt. Bushido feierte den Millionensieg daraufhin mit einer Party in Zürich. Im April erhielt Bushido zudem Zugriff auf eine Summe von 3,68 Millionen Euro aus dem Verkauf seines Grundstücks in Kleinmachnow. Weil Arafat einen Teil des Geldes forderte, konnte Bushido fast 8 Jahre nicht auf dieses Geld zugreifen.
Zusätzlich zu diesen Barbeträgen erhielt der achtfache Vater vor weniger als einem Jahr Recht im Immobilien-Prozess zwischen ihm und Arafat. Dadurch sind ihm insgesamt 80 vermietete Wohnungen im Wert von 7 bis 8 Millionen Euro zugesprochen worden. Er selbst sprach nach dem Sieg von einem „Lottogewinn“.
Arbeitsgericht
Nur wenige Monate später gewinnt Bushido nun den nächsten Gerichtsprozess gegen die Abou-Chakers. Diesmal hatte Rommel Abou-Chaker eine Kündigungsschutzklage eingereicht, was auf einen Fall aus dem Jahr 2018 zurückgeht und mit dem oben erwähnten Immobilien-Prozess zusammenhängt.
Damals war Rommel Abou-Chaker in der Immobilienfirma von Bushido und Arafat angestellt, wurde von dem Rapper aber entlassen, nachdem er 180.000 Euro vom Geschäftskonto abgehoben hatte. Rommel klagte gegen die Kündigung und argumentierte, dass Bushido ihn dazu beauftragt habe, das Geld vom Konto abzuheben.
Das Gericht sah diesen Vorwurf als strittig an und erklärte, dass der Kläger die Begründung seiner Klage nicht ausreichend belegen konnte. Bushido bekam somit vom Arbeitsgericht Recht, muss aber die Kosten einer Widerklage tragen, die er zwischenzeitlich eingelegt hatte. Unterm Strich steht aber fest: Die Entlassung von Rommel Abou-Chaker war rechtmäßig und ist somit nun endgültig offiziell.
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