Wegen anderem Überfall – Zweiter Manager von 6ix9ine verhaftet
USA
In den USA haben sich in den vergangenen Monaten einige spektakuläre und ziemlich erschreckende Dinge abgespielt. So mussten tragischerweise viele US-amerikanische Rapper ihr Leben geben und auch der Skandal-Rapper 6ix9ine kam oftmals nur knapp mit seinem Leben davon.
Einer dieser Situationen ist ein Überfall, welcher sich im Juli dieses Jahres abspielte. Dort wurde Tekashi69 bis zur Ohnmacht verprügelt und ausgeraubt. Nur durch einem gefährlichen Sprung aus einem fahrenden Auto konnte Tekashi den Tätern entfliehen und damit sein Leben retten. Was den Rapper 6ix9ine jedoch am meisten erschrecken dürfte ist die Tatsache, dass es sein ehemalige Manager war. Wir berichteten erst heute über seine Festnahme.
Schießerei
Nun muss auch sein neuer Manager in den Knast. Doch dieses Mal handelt es sich nicht um einen Verrat gegenüber 6ix9ine, wie es bei dem vorherigen Manager der Fall war. Erst vor 3 Wochen berichteten wir darüber, dass 6ix9ine wegen S*x mit einer Minderjährigen zu 4 Jahren auf Bewährung verurteilt wurde.
Damit wurde entschlossen, dass der Skandal-Rapper nicht ins Gefängnis muss. Zur Feier dieses Urteils wollte 6ix9ine seinen Freunden ein Festessen in einem Nobelrestaurant ausgeben. Gleichzeitig hatte 6ix9ine in diesem Restaurant eine Verabredung mit dem Geschäftsführer von 10 Projects Records.
Schüsse
Bereits am Eingang des Restaurants gab es dann jedoch Schwierigkeit. Der Entourage von 6ix9ine wurde an der Tür von dem Geschäftsführer das Eintreten verwehrt. Anschließend soll die Lage eskaliert sein und der Manager von 6ix9ine nahm einen Stuhl und ging damit auf einen der Security-Männer los.
Plötzlich soll der Security-Mann eine registrierte Waffe gezogen haben und insgesamt 4 Schüsse auf den Manager abgefeuert haben, wovon zwei trafen. Jetzt, 3 Wochen nach der Schießerei, soll sich der Manager der Polizei freiwillig ausgeliefert haben und wurde verhaftet. Der Schütze wurde zwar von der Polizei vernommen, jedoch nicht verhaftet.
6ix9ine feiert das Urteil: