Bushido bot Arafat 2,5 Millionen Euro für die Trennung

Gestern stieg der erste Verhandlungstag des großen Gerichtsprozesses zwischen Arafat Abou-Chaker und seinem ehemaligen Freund, Geschäftspartner und heutigen Todfeind Bushido. Jahre nachdem die beiden sich privat wie geschäftlich voneinander getrennt haben, wird der Fall vor Gericht aufgerollt.

Bushido vs Arafat

Geklärt wird vor Gericht unter anderem, ob Bushido von seinem ehemaligen Partner im Zuge der Trennung erpresst und genötigt worden ist. Auch die Vorwürfe der Körperverletzung, Beleidigung, Untreue (Vermögensdelikt) und Freiheitsberaubung stehen im Raum und werden Arafat Abou-Chaker vorgeworfen.

Nun kommen erste Details aus dem ersten Verhandlungstag ans Licht. Die Oberstaatsanwältin Leister hat die etwa 20-seitige Anklage gegen Arafat verlesen und dabei Einblicke in die Vorwürfe gegen den Musikmanager, Gastronomen und mutmaßlichen Clan-Chef gegeben:

„In den folgenden 28 Minuten erläutert sie, wie Arafat 1,8 Millionen Euro zur „Schuldentilgung“ verlangte und den Rapper im Dezember 2017 in sein Büro bestellte. Wie er die Tür verschloss und Bushido beschimpfte: „Hüte deine Zunge, du Stück Scheiße, bevor ich sie dir abschneide!“ Wie er die von Bushidos Anwalt verfasste Trennungs-Vereinbarung zerknüllte, Bushido „Hund“ und „Bastard“ nannte.“

Bushido wiederum, so steht es in der Anklage, wollte keine weitere Beteiligung an seinen Musikeinnahmen für Arafat einräumen und bot stattdessen eine feste Summe an, damit beide Seiten sich endgültig voneinander trennen könnten. Der Abou-Chaker wiederum bestand aber darauf, dass er 15 weitere Jahre an den Einkünften von Bushido und seinem Label Ersguterjunge mitverdient:

„Schließlich, so die Anklage, habe Bushido dem Clan 2,5 Millionen Euro für die endgültige Trennung geboten. Arafat („Damit kannst du dir den A … abwischen“) wollte aber weitere 15 Jahre an allen Einkünften beteiligt werden.“

Weiterhin heißt es in dem Bericht der BILD, dass Bushido offenbar bereits ist, zu einem späteren Zeitpunkt des Prozesses eine Aussage zu machen. Am dritten Verhandlungstag wird er wahrscheinlich in den Zeugenstand gerufen und dort angehört werden. Die Angeklagten wollten nach der Verlesung der Anklage nichts sagen.

(Quelle: BILD)

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