Bushido wollte Arafat 2,4 Millionen Euro für die Trennung bieten
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Bushido
Die Zeugenaussage von Bushido gegen seinen ehemaligen Freund und Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker geht weiter. Der Rapper, der in dem Prozess als Nebenkläger auftritt, beschreibt inzwischen seit mehr als einem Dutzend Sitzungen, wie er an Arafat geraten ist, wie das gemeinsame Geschäft strukturiert war und vor allem wie die Trennung – aus seiner Sicht – abgelaufen ist.
In seiner aktuellsten Aussage hat er über die Zeit rund um Anfang 2018 gesprochen. Um eine geschäftliche Trennung von ihm und Arafat herbeizuführen, bot er dem Abou-Chaker zum damaligen Zeitpunkt einen Millionenbetrag, sowie eine weitere Beteiligung an seinen Einnahmen für die kommenden drei Jahre. Eigener Aussage nach hätte er Arafat bis zu 2,4 Millionen Euro gezahlt, um die Zusammenarbeit zu beenden.
2,4 Millionen Euro
„Für die Trennung von Arafat hatte ich dreimal 600 000 Euro im Kopf. 1,8 Millionen Euro fürs Nichtstun. Aber das stand für ihn nicht zur Debatte. Ich rannte ihm hinterher. Ließ sogar einen Trennungs-Vertrag aufsetzen, Summe offen. Meine Schmerzgrenze lag bei 2,4 Millionen, aber ich hätte es gemacht.
Er sagte: ,Auf gar keinen Fall, ich habe dich bei Aggro rausgeholt, dir die Araber vom Hals gehalten – das bekomme ich auf Lebenszeit!‘ Ich sagte: ,Nee, Alter, das mache ich nicht, dass du lebenslang an mir verdienst! Ich will nichts mehr mit dir zu tun haben. Selbst wenn ich das neue Gesicht für Dildoking werde, das will ich künftig allein entscheiden.‘ (…)
Ich dachte: Kein Stück weiter. Ich fuhr direkt zur Kanzlei Bezzenberger. Fragte: Was muss ich Arafat zahlen, wenn ich mich geschäftlich von ihm trenne? Antwort: gar nichts. Ich fiel fast vom Stuhl. (…) Abends rief Arafat an. Ich hatte Sony angewiesen, ab Januar 2018 alle Rechnungen nur noch an mich zu schicken. Arafat brüllte: ,Sind dir jetzt Eier gewachsen?‘
Ich legte auf. Er schrieb mir: ,Hör auf, mit Anwälten zu drohen, es gibt nichts zu klären.‘ Ich hatte gedacht, ein Betrag X würde dafür sorgen, dass er mich und meine Familie in Ruhe lässt. Aber rechtlich hat er gar keinen Anspruch darauf!“
(Quelle: BILD)
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