Beef zwischen KC Rebell und Xatar – Täter nach Axtangriff verurteilt
KC Rebell vs. Xatar
Die Vorgeschichte zwischen KC Rebell und Xatar ist im öffentlichen Auge längst schon ein alter Hut. Und auch die Protagonisten selbst haben schon lange mit der Sache abgeschlossen. Viele Rap-Fans wissen vermutlich nicht einmal mehr, was vor über 5 Jahren zwischen dem „Baba aller Babas“ und dem „Rebell“ abgelaufen ist.
Eine kurzes Recap:
Im Zuge der Promophase zu „Der Holland Job“ gab Xatar in einem Interview an, dass KC Rebell bei ihm hätte signen wollen. Eine brisante Aussage, das er zu diesem Zeitpunkt noch bei Banger Musik unter Vertrag stand und sehr erfolgreich war. KC Rebell bestritt die Anschuldigungen vehement und beschrieb einen Wechsel von seiner aktuellen Label-Heimat zu Xatars Label als „Vergleich zwischen S-Klasse fahren und Esel reiten„.
In der Folge artete die Diskussion innerhalb von Tagen aus. Es folgten in kurzer Zeit diverse Interview, in denen ein verbales Wettrüsten beider Seiten begann. Xatar nannte seinen Kontrahenten einen „Pic“ (Bastard), woraufhin KC Rebell im Sommer 2016 mit dem Disstrack „Dizz Da“ antwortete.
Was danach passiert, ist bis heute aus öffentlicher Sicht nicht ganz zu durchschauen. Es scheint einen Angriff gegeben zu haben, bei dem geschossen und gestochen wurde. Xatar musste zwischenzeitlich untertauchen, weil er beschuldigt wurde, bewaffnet zu sein und geschossen zu haben. Sein Anwalt riet ihm dazu, sich in U-Haft zu begeben. Nur dank einer Kaution von 50.000 Euro musste er nicht wieder ins Gefängnis.
Axt-Prozess
Mitte Februar startete dann der Prozess um einen Vorfall, der sich nach dem Disstrack „Dizz Da“ von KC Rebell ereignete. Drei Männer im Alter zwischen 23 und 44 Jahren griffen eine Person aus dem Umfeld von KC Rebell mit einer Axt an. 5 Jahre später müssen sie sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Nur wenige Wochen später steht das Urteil gegen die ersten beiden Personen fest. Die älteren Mittäter haben wohl nicht selbst zugeschlagen, weshalb ihre Strafen mild ausfallen. Beide zahlen jeweils 2.250 Euro Strafe. Der dritte und jüngste Täter muss nochmal vor Gericht erscheinen, da sein Anwalt aufgrund von Krankheit nicht anwesend war:
„Am Mittwoch wurden zwei Brüder (38, 44) wegen gefährlicher Körperverletzung zu Geldstrafen von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt. (…) Das Gericht sei von der Beteiligung der beiden Verurteilten überzeugt gewesen, so der Sprecher des Landgerichts. (…) Wegen der langen Verfahrensdauer und weil das Opfer kein Interesse an der Strafverfolgung der Angeklagten hatte, kam es zu einer Verständigung zwischen Anklage und Verteidigung.“
(Quelle: BILD)
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