Morddrohung an Bushido – Manuellsen kriegt Post vom Staatsanwalt

Manuellsen

Mitte des Jahres ist Manuellsen endgültig der Kragen geplatzt. Der Hüne gab zu verstehe, dass es ab sofort keinen öffentlichen Beef mehr mit ihm gibt – ab jetzt sollen Taten folgen! So erklärte der „König im Schatten“-Boss, dass sein Berliner Rivale Bushido all seine Chancen bei ihm verbraucht hat und auf der ‚Abschussliste‘ des Ruhrpott-Rappers steht. In einem besonders drastischen Interview vor Release seines Albums gab Manuellsen zudem an, Bushido mit körperlicher Gewalt begegnen zu wollen, wenn man sich trifft.

Sinngemäß gab er an, dem EGJ-Chef eine Machete in seinen Kopf schlagen zu wollen, sobald sich der befreundete Abou-Chaker Clan von ihm abwendet. Damit hat Manuellsen nicht nur seinen Standpunkt zu Bushido klar gemacht, sondern laut Ansicht eines Staatsanwalts eine handfeste Straftat begangen.

Staatsanwalt

Der Strafbestand der Bedrohung gilt nämlich als erfüllt, wenn eine konkrete Straftat, deren Freiheitsstrafe mehr als 1 Jahr betragen würde, angedroht wird. Durch einen ‚anonymen‘ Tipp wurde der Staatsanwalt auf die Aussagen des Ruhrpott-Rappers aufmerksam und stellte nun einen Strafbefehl gegen ihn aus. Den Post von Manuellsen dazu und ein Zitat aus dem Schreiben haben wir euch unten eingebunden.

Der Rapper wird dazu aufgefordert eine Strafe von 90 Tagessätzen in Höhe von 150€ zu zahlen. Dadurch ergibt sich eine Gesamtstrafe von 13.500€ für den Label-Chef. Das schmeckt ihm gar nicht!

Hier das Zitat aus dem Brief

„In einem Youtube Video, das am 17. Juni 2017 veröffentlicht wurde, äußerten Sie, dass Sie Anis Mohamed Youssef Ferchichi, alias Bushido an dem Tag eine Machete in den Kopf schlagen werden, an dem Sie herausfinden, dass er mit beleidigenden Songtexten in Bezug auf Menschen mit dunkler Hautfarbe Sie meinte.“

Hier seht ihr den Post