Alexander Dobrindt (CSU) will Deutschrap zensieren

Zensur

Und wieder einmal sieht sich deutscher Rap dem Unverständnis und der verqueren Definition von Kunstfreiheit eines Politikers ausgesetzt. Diesmal hat sich der CSU-Politiker Alexander Dobrindt zu Wort gemeldet und eigenen Angaben nach, einige Rap-Texte „studiert“. Nachdem er dies getan hat, sei er zu dem Schluss gekommen, dass viele Texte deutscher Rapper unter die Kategorie „Hate-Speech“ fallen und deswegen nicht von der Verfassung geschützt seien.

Dobrindt selbst verschaffte sich in den vergangenen Jahren einen zweifelhaften Ruf als Verkehrsminister. So versuchte er nicht nur die sogenannte Ausländermaut in Deutschland einzuführen, die dem Staat beinahe eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingebracht hätte, er war auch ein wesentlicher Faktor dafür, dass Auto-Konzerne wie Volkswagen keinerlei schwerwiegende Strafen für ihren Betrug an Millionen Auto-Käufern hinzunehmen hatten.

Nun versucht er seine „Fachkompetenz“ offenbar auch auf deutschen Rap anzuwenden. Warum sein Vorschlag sich gefährlich nahe an staatlicher Zensur bewegt und was seine hanebüchene Definition von Kunstfreiheit ist, erfahrt ihr unten im Auszug aus dem Welt-Artikel.

Welt berichtet

„CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt will es nicht bei Appellen nach besserer Selbstkontrolle belassen. Dobrindt hat nach eigener Aussage am Wochenende mal einige Rap-Texte studiert. Offenbar war ihm bisher nicht aufgefallen, mit welcher Sprache und Wortwahl dort gearbeitet wird.

Nachdem Dobrindt sich die Texte näher angesehen hat, kommt er zu folgendem Schluss: „Nicht alles, was Mist ist, ist auch Kunst. Das ist Hetze.“ Dobrindt selbst hat bereits eine konkrete Idee. „Wir müssen überlegen, ob wir die Regeln, die wir beim Hate-Speech-Gesetz angewendet haben, in anderen Bereichen ähnlich strukturieren können.“

Das Hate-Speech-Gesetz „verpflichtet die Betreiber von sozialen Medien wie Facebook oder Twitter, offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu entfernen. Die maximale Frist beträgt eine Woche. Eine Anhörung der Betroffenen ist möglich.“

Löschung von Songs

Wenn dieser Vorschlag tatsächlich in die Tat umgesetzt werden würde, hätte dies weitreichende Folgen für Rap und auch für die gesamte Musikindustrie. Der Bericht der Welt erklärt, warum es praktisch nicht umsetzbar wäre, schon veröffentlichte Songs und Textzeilen wieder zu löschen:

„Das ist der Kern des Gesetzes und damit wohl auch der von Dobrindts Idee. Würde das Gesetz auf Songtexte übertragen, müssten diese Inhalte also wieder gelöscht werden. Das dürfte sich als noch schwieriger darstellen als bei den Postings auf Facebook und Co., die ja meist nicht nur in einer Form und auf diesen Foren im Internet kursieren. Ein Song, der veröffentlicht ist, kann schwerlich wieder zurückgeholt werden. Tonträger müssten eingestampft, das Streaming unterbunden werden.

Zensur

Wie Autor Thomas Vitzthum selbst anmerkt, wäre die einzig realistische Möglichkeit, vermeintliche „Hate-Speech“-Texte zu löschen, eine Vorab-Prüfung der Musik. Dass dies im Grunde schon die Schwelle zur staatlichen Zensur überschreitet und auf nicht-kommerzielle Musik-Veröffentlichungen gar nicht anwendbar ist, dürfte jedem klar sein.

Effizienter wäre eine Prüfung vor Veröffentlichung. Doch das hieße, dass die Musikindustrie – wie die Unternehmen beim Netzwerk-Gesetz – selbst eine Zensur durchführen müsste. Inwiefern das mit der Kunstfreiheit vereinbar wäre, wäre sicher schnell eine Frage, mit der sich Gerichte beschäftigen müssten.

Dobrindt erkennt an, dass hier ein empfindliches Terrain berührt wird. Die Kunstfreiheit ist in Deutschland ein hohes Gut, das durch höchstrichterliche Urteile immer wieder bestätigt wurde. Aber der CSU-Politiker ist überzeugt, es gibt „eine Grenze zwischen Kunstfreiheit und Müll. Diese Grenze muss man irgendwo ziehen.“

Den ganzen Bericht lesen: Welt.de