Doch kein Comeback? – Arafat hat sich die Rechte an „Shindy“ gesichert

Comeback

Seit wenigen Tagen ist das Comeback von Ex-EGJ Rapper Shindy quasi offiziell und seit wenigen Stunden gibt es auch erste Informationen zu dem ersten Projekt, seit der Trennung von den langjährigen Freunden und Shindys Bossen Bushido und Arafat.

So wurde unter anderem eine Zeile aus der kommenden Single von Shindy auf der Lyrics-Seite Rap-Genius veröffentlicht, die den Titel „DODI 2019“ tragen soll. Laut RapGenius steigt Shindy so in seinen Part ein: „Sie sprechen von Kidnap wie Luis Prieto“ – Damit dürfte er sich auf ein Ereignis beziehen, bei dem der Musiker aus seinem Mercedes gezerrt und bedroht worden sein soll.

Rechte

Nun wurde aufgedeckt, dass Arafat Abou Chaker sich am 30.09.2018 die Rechte an der Marke „Shindy“ gesichert haben soll. Auf der offiziellen Seite des deutschen Patent- und Markenamts kann man unter der Registernummer 302018226681 die Marke „Shindy“ einsehen.

Unter dem Punkt „Inhaber“ kann man Abou Chaker, Arafat, 12435 Berlin, DE lesen, was die Inhaberschaft vom Clan-Chef bestätigt. Nun haben Fans zwei mögliche Szenarien aufgestellt, die diesen Eintrag erklären könnten.

Signing

Das erste Szenario erklärt, dass Shindy unter Arafat Abou Chaker seine Rap-Karriere weiterführen und quasi noch bei ihm gesigned sein wird. Ist dies der Fall, steht einem Comeback von Shindy im Januar nichts entgegen und seine Fans dürfen sich auf neue Musik vom Rapper aus Bietigheim Bissingen freuen.

Das zweite Szenario sieht jedoch etwas anders aus. Fans befürchten, dass Arafat Abou Chaker sich die Rechte an der Marke „Shindy“ gesichert hat, damit dieser nicht ohne seine Erlaubnis als Rapper unter diesem Namen auftreten darf. Wäre das der Fall, dann müssen die Fans wahrscheinlich noch länger auf ein Comeback warten.

Markenklassifikation

Jedoch gibt es für beide Szenarien keine eindeutigen Beweise, weswegen beide Szenarien zunächst nur als Gerüchte aufgenommen werden sollten. Fest steht auf jeden Fall, dass sich Arafat Abou Chaker die Marke in den Markenklassen 38 und 9 sichern lassen hat.

Beide Markenklassen beziehen sich auf Musik, womit hier eindeutig die Rechte an der Musik von Shindy gesichert werden sollen. Dies ist nicht ungewöhnlich, sollte Shindy weiterhin mit Arafat Abou Chaker arbeiten, wäre jedoch ein herber Rückschlag, wenn dies ohne Einwilligung von Shindy gemacht wurde.

Hier seht ihr den Eintrag:

Eintrag der Marke „Shindy“ beim deutschen Paten- und Markenamt