Oberlandesgericht fällt Urteil – Kollegah verliert in zweiter Instanz

Kollegah

Lange Zeit galt Kollegah als der unantastbare Rapper der deutschen Rapszene. Kaum ein anderer Rapper genoß bisher diesen Status in Deutschland und die vergangenen Monate zeigten, dass dieser Status keine Selbstverständlichkeit ist und Kollegah für diesen Status kontinuierlich arbeiten musste.

Die jüngsten Ereignisse rund um Kollegah und seinem Label Alpha Music Empire kratzen nämlich am Standing des Düsseldorfers. Vom Konflikt mit Dirk Kreuter, bei dem Kollegah von seinen Fans kritisiert wurde, dass er die Preise der Eintrittskarten astronomisch hoch gesetzt haben solle, bis hin zu geleakten Sprachaufnahmen – Stück für Stück bröckelte die vermeintlich unüberwindbare Mauer, die den Alpha-Boss sogar vor der Bild Zeitung schützen konnte.

Nach diesen Ereignissen kündigte Kollegah eine zeitlich unbestimmte Pause an, was dafür sorgte, dass viele Fans mit dem kompletten Ende der Kollegah-Ära rechneten. Doch Kollegah bewies mal wieder, dass seine Taten durchaus System haben und durchdacht sind und feierte erst vergangenen Woche sein Comeback mit dem nostalgischen Album „Alphagene 2“.

Hintergrund

Eines dieser Ereignisse, die Kollegah in schlechtem Licht darstellte war ein Artikel des VICE-Magazins. Das Online-Magazin soll einen Redakteur in Kollegahs Alpha Mentoring Programm eingeschleust haben und offenbar mitbekommen haben, wie Kollegah über angebliche Verschwörungstheorien gesprochen habe.

So soll laut VICE Kollegah gesagt haben, dass der Satan ein physisches Wesen auf der Erde sei, was für viele Menschen eine gewagte Aussage sein dürfte. Anschließend wurde diese Story rundum Kollegah vom Bayerischen Rundfunk im „Schacht und Wasabi“-Podcast aufgenommen.

Dabei kam es offenbar zu einigen Aussagen, die dem Düsseldorfer Rapper nicht besonders gefallen haben. Diverse Falschdarstellungen über das Alpha Mentorin Programm und Kollegah selbst sollen offenbar dazu geführt haben, dass der Rapper den Bayerischen Rundfunk verklagt hat.

Gewonnen und verloren

Tatsächlich wurde dem Rapper in erster Instanz vom Münchner Landgericht im Oktober Recht gegeben. Die Gegenseite ging jedoch in Berufung, sodass der Fall nun vom übergeordneten Oberlandesgericht behandelt wurde.

In zweiter Instanz wurde das erste Urteil nun gekippt und Kollegah verliert den Rechtsstreit gegen den Bayerischen Rundfunk. Ob der Rapper nun in Berufung gehen wird und in einer letzten Instanz den Fall noch einmal behandeln lassen möchte, ist noch unklar.

Hier seht ihr den Artikel beim SPIEGEL ONLINE:

Spiegel Artikel zum Fall rundum Kollegah