Nach Bushidos Verbot – Fler macht trotzdem weiter mit CCN
(© Marco Verch / CC 2.0)
CCN-Rechte
Seit mehreren Jahren besteht bereits der Konflikt, der nun vor wenigen Monaten seinen Höhepunkt erreichte. Weil der Berliner Rapper Fler sein „CCN 3“ Album für diesen Dezember ankündigte, wurde der Streit um die Rechte, wer den Namen und die Marke benutzen darf vor dem Gericht ausgefochten.
Dabei entschied das Landgericht Berlin in einem kurzen Verfahren, dass Fler das Album nicht veröffentlichen darf. Bushido hatte inzwischen CCN als Marke angemeldet und vor Gericht wurde ihm Recht zugesprochen. So hieß es:
„Bushido, der „CCN“ inzwischen als Marke angemeldet hat, klagte dagegen. Mit Erfolg. Die Zivilkammer entschied für ihn, drohte dem „Antragsgegner“ Fler mit Ordnungsmitteln „für jeden Fall der Zuwiderhandlung“. Nicht nur das in Verkehr bringen eines CCN-Albums ist ihm gerichtlich untersagt. Auch „das Bewerben und/oder bewerben lassen“ unter diesem Namen.“ (Quelle: BILD)
Fler
Und obwohl das das Gerichtsurteil keinen Raum für Interpretation lässt, schien Fler sich davon nicht aufhalten zu lassen. Im Gegenteil, er kündigte nach dem Urteil an, dass das Album trotzdem kommen werde. Mit einem Preis von rund 150 Euro hat er die teuerste Deluxe Box aller Zeiten auf den Markt gebracht. Hauptinhalt der Box sollte eine Lederjacke mit dem offiziellen CCN-Logo darauf sein.
Weil viele Fans das Sammlerstück in der Box haben wollten, war die Nachfrage entsprechend hoch. 4000 Fans bestellten die Box trotz des ungewöhnlich hohen Preises vor. Doch dann, wo die Promophase eigentlich erst losgehen sollte, grätschte Bushido dazwischen und alle Vorbestellungen auf Amazon wurden storniert.
CCN
Doch nun hat sich Fler scheinbar etwas einfallen lassen, um den Namen „CCN“ dennoch nutzen zu können. Während „CCN“ eigentlich für „Carlo Cokx*x Nut*en“ steht, hat Fler die drei Initialen für einen neuen Albumnamen verwendet. So wird sein neues Album den Titel „Cancel Culture Nightmare“ tragen.
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