Nach Graffiti-Beef – Ufo361 zu 60.000 Euro-Geldstrafe verurteilt

Ufo361

Im letzten Jahr stand Ufo361 immer wieder in den Schlagzeilen. Grund dafür waren seine Verstrickungen in der Berliner Graffiti-Szene. Obwohl er mit Musik Millionen macht und in den besten Kreisen verkehrt, ist er seit einigen Monaten mehrfach beim Sprühen in U-Bahn-Tunneln erwischt worden. Zwischen Januar und März 2022 nahm die Polizei den Rap-Superstar gleich zweimal fest.

Der Rapper schien zu dieser Zeit an einem Beef innerhalb der Graffiti-Szene beteiligt zu sein. Die bekannte Sprüher-Gruppe „THC Gang“ erklärte letztes Jahr, dass eine verfeindete Crew ihre Pieces gecrossed hätte. Mit anderen Worten: Ihre eigenen Bilder wurden übermalt. Ufo361 signalisierte seine Verbundenheit zur THC Gang. Und offenbar beteiligte er sich auch daran, es der anderen Crew heimzuzahlen.

60.000 Euro-Strafe

Im Zuge dieses Graffiti-Konflikts hat sich Ufo361 zweimal erwischen lassen. Im April folgte eine Hausdurchsuchung bei dem 34-Jährigen. Demnach seien 10 Polizisten durch sein gesamtes 3-stöckiges Haus gegangen und hätten nach Beweismitteln gesucht. Dabei wurden Festplatten und Rechner konfisziert.

Jetzt gibt es ein Gerichtsurteil. Die Generalstaatsanwaltschaft hat dazu heute eine Pressemitteilung herausgegeben und bekanntgegeben, dass Ufo361 zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt wurde. Dabei erwähnen sie zwar nicht den Namen des Rappers, geben aber an, dass der Verurteilte ein „Sprachgesangskünstler“ sei und sein Piece „Ufo“ hieß.

Die offizielle Pressemitteilung

„Ein auf Antrag der Amtsanwaltschaft Berlin vom Amtsgericht Tiergarten erlassener Strafbefehl gegen einen 34 Jahre alten Berliner Sprechgesangskünstler (sog. „Rapper“) mit einer Gesamtgeldstrafe von 60.000 Euro ist nun rechtskräftig. Der Verurteilte ist im Januar und im März 2022 in die Gleisaufstellanlagen des U‑Bahnhofs Deutsche Oper eingedrungen und hat dort U‑Bahnwagen besprüht.

Im Januar entstand so durch sein Piece „Ufo“ ein Schaden von knapp 200 Euro, im März durch 17 Pieces auf einer Fläche von 118 Quadratmetern über sechs U‑Bahn‑Waggons verteilt ein Schaden von etwa 1.100 Euro. Wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung in zwei Fällen verhängte das Amtsgericht Tiergarten nun ausgehend vom Tagesnettoeinkommen des Rappers 120 Tagessätze zu je 500 Euro, zudem wurden 146 Sprühdosen als Tatwerkzeuge eingezogen.“

Meldung der Generelstaatsanwaltschaft

Berlin.de

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