Flucht aus Essen – Sinan-G kontert die Ansagen der Rockergruppe

Sinan-G

In den letzten Tagen wurde eine ganze Menge über Sinan-G gesprochen. Der Rapper selbst hat ebenfalls bereits ein Statement zu den Vorwürfe veröffentlicht und damit die Chance gehabt, die Anschuldigungen von sich zu weisen. Sehr viel schlauer sind wir durch das alles nicht geworden.

Bözemann, B-Lash und Carsten Stahl zu Folge, liegt ihnen die 11-minütige Original-Aufnahmen des Facetime-Gesprächs vor. Und ihrer Ansicht nach sei daran nichts geschnitten oder anderweitig bearbeitet. Dadurch erklärten sie, dass Sinan-G zweifelsfrei schuldig sei und die Anschuldigungen gegen ihn authentisch seien.

Problematisch ist daran lediglich, dass dieselbe Aufnahme der Öffentlichkeit nicht vorliegt. Damit können keine unabhängigen Parteien eine Analyse vernehmen und wirklich überprüfen, ob Video- und Ton-Ausschnitte bewusst aus dem Zusammenhang gerissen wurden. Zusätzlich dazu besitzen sie die Deutungshoheit über die Aufnahmen. Am Ende lassen selbst die neuesten Anschuldigungen von Bözemann und Co. also nach wie vor kein endgültiges Urteil zu.

„Flucht aus Essen“

Während die Debatte rundum die Schuld und Unschuld von Sinan-G noch nicht abgeschlossen ist, haben die Vorwürfe jetzt schon Konsequenzen für den Rapper aus Essen. In den letzten Tagen ging vermehrt das Gerücht rum, dass Sinan-G wegen einer Rockerbande die Flucht aus seiner Heimatstadt antreten musste.

Konkret geht es um Videoansagen von zwei mutmaßlichen Mitgliedern der Gruppierung Hells Angels. Diese behaupteten, dass Sinan-G geflohen sei. Dem setzt der Rapper nun eine Videoansage entgegen. Zum Opferfest meldete er sich aus seinem Auto zu Wort und grüßte seine Fans zum Feiertag.

Dabei nutzte er zu Beginn der Story nicht seine Frontkamera, sondern die Kamera auf der Rückseite. Und wie der Zufall es will, ist dort zu erkennen gewesen, dass er sich offenbar nach wie vor in Essen befindet. Damit zeigt er auch an, dass er nicht wie behauptet aus seiner Stadt fliehen musste…

Hier seht ihr das Video

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