Haftantritt – 4 Blocks-Star Kida Ramadan muss in den Knast

Verurteilung von Kida Ramadan

Die juristischen Auseinandersetzungen des Schauspielers Kida Ramadan, bekannt aus der Serie „4 Blocks“, haben zu einem rechtskräftigen Urteil geführt. Ramadan, der jüngst wegen verschiedener Vergehen vor Gericht stand, sieht sich nun mit einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten konfrontiert. Die Anklagepunkte reichten vom Fahren ohne Führerschein bis hin zu einer bedrohlichen Auseinandersetzung mit einem Edeka-Mitarbeiter, bei der er angeblich eine gewalttätige Drohung ausgesprochen hatte.

In einem früheren Urteil wurde Ramadan bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die unter anderem die Zahlung von 20.000 Euro an gemeinnützige Organisationen vorsah. Diese Auflage erfüllte er jedoch nicht, was zur Aufhebung seiner Bewährung und zur jetzigen Haftstrafe führte.

Die juristischen Probleme Ramadans stehen im Schatten seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ein Insolvenzverfahren wurde gegen ihn eröffnet, was seine finanzielle Lage zusätzlich kompliziert. Trotz seines Erfolgs als Schauspieler und Regisseur stellt sich nun die Frage nach dem Verbleib seines Vermögens. Berichte zeigen, dass das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg von einer Deckung der Verfahrenskosten durch die Insolvenzmasse ausgeht, was impliziert, dass noch Vermögenswerte vorhanden sein könnten.

Das Insolvenzverfahren wirft nicht nur ein Licht auf Ramadans persönliche Finanzkrise, sondern betrifft auch seine Geschäftsinteressen, einschließlich eines Friseursalons in Berlin-Kreuzberg. Dieser Aspekt seines Lebens und seiner Karriere könnte durch die Insolvenz erheblich beeinträchtigt werden, was die Zukunft dieses Unternehmens in Frage stellt.

2-Wöchige Frist

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber der BILD-Zeitung die bevorstehende Inhaftierung. Mit der Zustellung der Ladung zum Haftantritt beginnt für Ramadan eine zweiwöchige Frist, in der er sich beim zuständigen Justizvollzug zu melden hat:

„Das Aufnahmeersuchen an die Justizvollzugsanstalt und die Ladung zum Haftantritt wurden gestern auf den Weg gebracht. Der Verurteilte hat damit zwei Wochen ab Zustellung Zeit, sich zum Haftantritt zu stellen.“ (Quelle: BILD)

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Artikel der Bild-Zeitung
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