Vorwurf Zuhälterei – Rap-Kollege von Schwesta Ewa verhaftet!

Zuhälterei

Der Vorwurf der Zuhälterei ist in der deutschen Rapszene weit verbreitet. Das bekannteste Beispiel ist Gangsterrapperin Schwesta Ewa, die sich in einem monatelangen Prozess gegen den Vorwurf des Menschenhandels und der Zuhälterei verteidigen musste. Am Ende wurde sie von diesen Punkten freigesprochen und lediglich wegen Körperverletzung und Steuerhinterziehung verurteilt. Auch ihr Labelchef Xatar musste sich ähnliche Vorwürfe gefallen lassen, als KC Rebell ihn mit dem Song „Dizz Da“ angriff.

Verhaftung

Nun muss sich der nächste Rapper wegen dem Vorwurf der Zuhälterei vor Gericht behaupten. Es handelt sich um den Hamburger Straßenrapper Emo 33, der laut BILD ein guter Freund von Schwesta Ewa sein soll und vor ein paar Jahren zusammen mit ihr sein „HDF“-Video drehte. Der Song hat weit über 1 Million Aufrufe.

Laut Anklage soll Emo 33 ein 19 jährige Mädchen in ganz Deutschland auf den Strich geschickt haben und sie körperlich misshandelt haben, wenn sie nicht weitermachen wollte. In seinen Texten rappt er häufig aus der Sicht eines Zuhälters: „18 und Aleman heißt ackern am Steindamm / Baby, du musst jeden Tag ackern, auch wenn deine P***y schmerzt/ so ist das Leben, du bist pro Fick einen Fuffi wert/“

Gestern begann der Prozess gegen den 29 jährigen, der bereits wegen Menschenhandel vorbestraft ist. Das Urteil soll im Januar gefällt werden.

Hier könnt ihr seinen Song hören