Fler, Bushido und Arafat Abou-Chaker könnten sich bald treffen

Zwischen Bushido und seinen ehemaligen Freunden, bzw. Geschäftspartnern Fler und Arafat Abou-Chaker herrscht seit geraumer Zeit bekanntlich absolute Eiszeit. Wenn sie sich überhaupt noch etwas zu sagen haben, dann ist es nichts nettes. Seitdem sie sich voneinander getrennt haben, gehen sie sich mehr oder weniger aus dem Weg…

Fler angeklagt

Doch schon bald könnte es zum unverhofften Wiedersehen zwischen den verhassten Rappern und dem Clan-Oberhaupt kommen. Denn die Berliner Staatsanwaltschaft hat aktuell Anklage gegen Rapper Fler erhoben und dabei nur einige wenige Zeugen im Blick, die gehört werden sollen: Darunter Bushido, dessen Ehefrau Anna-Maria Ferchichi und Arafat Abou-Chaker.

Grund für die Klage? Fler werden verschiedene Delikte vorgeworfen. Darunter Beleidigung gegen Bushido und dessen Frau. Laut Bericht des Tagesspiegel basiert dieser Vorwurf auf einigen Instagram Posts des Berliner Rappers, in dem er unter anderem Foto-Montagen postete, die Anna-Maria zeigen sollen.

Ein weiterer Anklagepunkt lautet „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“. Hier soll Fler ein aufgezeichnetes Gespräch zwischen Bushido und Arafat Abou-Chaker auf seiner Instagram-Seite verbreitet haben. In dem Gespräch, dass wohl von Arafat aufgenommen wurde, soll es um Geld gegangen sein. Hier droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren

Im nächsten Punkt wird Fler wegen „verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ angeklagt. Grund hierfür soll sein, dass Fler einen Chatverlauf mit seinem Anwalt online gestellt hat und darin vertrauliche Informationen zu einem laufenden Gerichtsverfahren öffentlich gemacht hat. Solche Anschuldigungen dürfen, bevor sie in einem Prozess erhoben worden sind, nicht veröffentlicht werden. Auch hier droht bis zu 1 Jahr Haft.

Treffen

Wie oben beschrieben könnte es durch dieses Verfahren bald dazu kommen, dass sich Fler, Bushido, Arafat und Bushidos Ehefrau bald vor Gericht in die Augen gucken. Allerdings steht noch nicht fest, ob es wirklich zu einer Verhandlung kommt. Dazu muss das zuständige Amtsgericht der Anklage stattgeben.

(Quelle: Tagesspiegel)

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Tagesspiegel