Bushido sollte auch nach seinem Tod an Arafat zahlen

Der Gerichtsprozess zwischen Arafat Abou-Chaker und Bushido geht weiter. Aktuell sitzt der Rapper als Zeuge vor Gericht und wird bereits seit mehreren Verhandlungstagen zu seinem persönlichen und geschäftlichen Verhältnis zu Arafat befragt.

Das alles ist erst einmal nur die Perspektive von Bushido, Arafat wurde noch nicht angehört. Trotzdem macht der 41-Jährige einige interessante Angaben. Alle bisherigen Zeugenaussagen könnt ihr in diesem Bericht nachlesen. (Klick)

Bushido

Gestern ging der umfangreiche Gerichtsprozess, dessen Urteil frühestens im November diesen Jahres, wahrscheinlich aber erst im Januar 2021 fallen wird, weiter. Diesmal erzählt Bushido seine Geschichte nicht nur von sich aus, sondern wird neben dem Richter auch von der Oberstaatsanwältin und dem Anwalt von Arafat befragt. So äußert sich sich vor allem zu vertraglichen Details zwischen 2007 und 2014.

Bushido: „2013 hatte die Steuerfahndung Unterlagen bei mir beschlagnahmt. Die durfte ich im Oktober 2018 abholen. Darunter war ein Ordner mit Management-Verträgen. Als ich den Vertrag ausheftete, fiel ein Schreiben vom Notar raus: Sehr geehrter Herr Abou-Chaker, hier wie gefordert die neue Version des Vertrages.

Erst da fand ich heraus, dass es eine zweite Version des Management-Vertrages gab. Mit 50 Prozent Beteiligung für Arafat statt 30 Prozent! Das Notar-Schreiben war vom September 2007, der 50-Prozent-Vertrag rückdatiert auf Januar 2007. Beide Verträge schienen unterschrieben, aber an meiner Unterschrift auf dem zweiten Vertrag gibt es Auffälligkeiten …“

Generalvollmacht:

Besonders pikant ist sein Statement zu einer Generalvollmacht, die im Jahr 2010 zwischen ihm und dem Clan-Chef geschlossen worden sein soll. Bushido erklärt dabei, dass Arafat eigenmächtig eine Zusatzklausel hat reinschreiben lassen, durch die die Ansprüche Arafats an seine Erben übergehen sollten. Im Klartext: Auch nach Arafats Tod, würden die Abou-Chakers an Bushido verdienen.

Oberstaatsanwältin: „Wozu die Generalvollmacht für Arafat?“

Bushido: „Damit sollte der Kaufvertrag für eine Immobilie in Rüdersdorf abgeschlossen werden, weil ich zu der Zeit im Urlaub auf den Malediven war. Unterschrieben am 21. oder 22. Dezember 2010, ausgestellt am 27. Dezember 2010 beim Notar. Danach habe ich die vergessen. Bis 2013 der ,Stern‘ die Titelgeschichte damit machte.

Wir klagten gegen Gruner & Jahr, weil sich diese Generalvollmacht ausschließlich auf ein Innenverhältnis bezog. Aber jetzt weiß ich, dass Arafat am 27. Dezember 2010 noch eine Zusatzvereinbarung mit sich selbst geschlossen hat. Mit der Generalvollmacht von mir. Darin steht, dass er lebenslang an meinen Sachen verdient und die Ansprüche an seine Erben übergehen.“

Nachlass-Verwaltung:

Doch nicht nur der Tod von Arafat sollte vertraglich geregelt werden, auch im Todesfalle des Rappers, wollte der Abou-Chaker nach Aussage des Rappers an ihm verdienen. So habe Arafat angeblich verlangt, dass Bushido ein Testament aufsetze, bei dem er dessen Nachlass verwaltet:

Bushido: „2015/16 hat Arafat von mir verlangt, beim Notar ein Testament aufzusetzen. Das sollte ausschließlich islamisch sein, nichts an meine Ehefrau gehen. Ihn sollte ich als meinen Nachlass-Verwalter einsetzen. Die Auszahlung an meine Kinder erst, wenn sie 25 Jahre alt sind. Das war der erste Versuch, über meinen Tod hinaus Ansprüche geltend zu machen.“

(Quelle: BILD)

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