Samra hat Nika Irani wegen Verleumdung angezeigt

Samra

Seit gestern Abend ist bekannt, dass Samra einen – zumindest vorläufigen – Sieg vor Gericht errungen hat. Wie das Landgericht Köln entschieden hat, wurde jetzt eine einstweilige Verfügung gegen Nika Irani erlassen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass sie ihre Vorwürfe gegen Samra nicht mehr wiederholen darf, bis die einstweilige Verfügung ggfs. aufgehoben wird. Der Anwalt von Samra erklärt dazu in einem Statement:.

Statement von Samras Anwalt

„Rapper Samra hat mit HÖCKER einen Gerichtsbeschluss gegen die  Influencerin Nika Irani erwirkt. Das Landgericht Köln hat ihr in einer einstweiligen Verfügung verboten, Samra der Vergewaltigung zu bezichtigen. Zur Begründung schreibt das Gericht:

„Bei den angegriffenen Äußerungen handelt es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen bzw. um Meinungsäußerungen mit dem unwahren Tatschenkern, dass der Antragsteller die Antragsgegnerin vergewaltigt habe.“ Der Antragsgegnerin sei es nicht gelungen, ihren Vorwurf glaubhaft zu machen.“

Nika Irani

Dazu hat sich die Anwaltskanzlei von Nika nun geäußert. In einer Pressemitteilung wird die Entscheidung von Landgericht Köln kommentiert und erklärt, dass damit noch kein Urteil gefällt ist. Stattdessen darf Nika Irani die Vorwürfe erst einmal nicht mehr wiederholen:

„Die Entscheidung des Landgerichts Köln besagt daher ausdrücklich nicht, dass die erhobenen Vorwürfe unserer Mandantin gegen Samra nicht der Wahrheit entsprechen würden. Unsere Mandantin konnte schlichtweg nicht den erforderlichen Beweis führen, dass ihre Behauptungen zutreffen, so wie es prozessual vorausgesetzt wird. Dies ist bei Delikten, bei denen Aussage gegen Aussage steht, für die Opfer auch immens schwer.

(…) In dem Verfahren haben sowohl unsere Mandantin als auch Samra eine sog. eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass die jeweils getätigten Behauptungen der Wahrheit entsprechen. Hinsichtlich der Beweislage bestand also eine „Pattsituation“, die zu Lasten unserer Mandantin ging. (…) Unsere Mandantin wird für ihre Rechte und die Rechte der Frauen weiterhin im Rahmen des noch stattfindenden Strafprozesses kämpfen.“

Statement der Seite von Samra

 

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Ein Beitrag geteilt von Prof. Dr. Ralf Höcker (@ralfhoecker)

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