„Schlechter Tag für Bushido“ – Richter stellt Freispruch für Arafat in Aussicht

Marco Verch / CC 2.0)

Bushido vs. Arafat

Sehen wir den Prozess zwischen Arafat und Bushido jetzt etwa zusammenbrechen? Seit geschlagenen 71. Prozesstagen läuft die Verhandlung gegen Arafat Abou-Chaker und seine Brüder bereits. Bushido wirft seinem ehemaligen Geschäftspartner und Freund vor, ihn erpresst, eingesperrt und geschlagen zu haben. Aber auch nach fast 2 Jahren ist die Beweislage nicht nur dünn, sondern spricht eher für Arafat.

„Schlechter Tag für Bushido“

Das führt nun dazu, dass sich ein Freispruch für Arafat Abou-Chaker anbahnt. Bei der heutigen Verhandlung hat der Richter eine erste Einschätzung der Kammer zum aktuellen Stand der Verhandlungen abgegeben. Gerichtsreporterin Wiebke Ramm hat dazu mitgeteilt, dass heute ein insgesamt schlechter Tag für Bushido gewesen sei. Sämtliche Anklagepunkte stehen sind zweifelhaft oder wurden sogar schon ausgeschlossen:

„Guter Tag für Abou-Chaker, schlechter für Bushido. Vorsitzender Richter verkündet vorläufige Kammereinschätzung: keine versuchte schwere räuberische Erpressung, keine Freiheitsberaubung und eine Körperverletzung steht auch infrage. Später mehr.“

Statement des Richters

In der Berliner Zeitung gibt es weitere Informationen zu den Geschehnissen vor Gericht. Dort werden einige Aussagen des Richters zitiert. Und der argumentiert relativ deutlich für die Seite von Arafat Abou-Chaker. Er schließt den Vorwurf der Erpressung grundsätzlich aus, da Bushido und Arafat einen Vertrag gehabt haben: „Wegen des Vertrages konnte Arafat Abou-Chaker einen Zahlungsanspruch für sich ableiten.“

Dann geht er auf den Vorwurf der Freiheitsberaubung ein. Dass die Büro-Tür bei einem geschäftlichen Gespräch abgeschlossen wäre, sei in einem solchen Fall nicht ungewöhnlich. Aus seiner Sicht: „ergebe sich dadurch nicht nach bisherigem Kenntnisstand der Tatbestand der Freiheitsberaubung“

Oberstaatsanwältin Petra Leister erklärt, dass sie die Situation anders einschätzt. Aus ihrer Sicht sind die Vorwürfe gegen Arafat weiterhin nicht geklärt: „Ich sehe das natürlich absolut anders (…) vor allem, was den Tatbestand der Freiheitsberaubung betrifft.“ Bushidos Anwalt kündigte ebenfalls an, dass der Prozess weitergeht und man aus der Einschätzung der Kammer noch nicht das abschließende Urteil ableiten könne.

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